Stundenberechnung im Krankheitsfall

Hallo zusammen,

wer kann mir weiter helfen?

Wenn eine Pflegefachkraft z. B. eine 12 Stunden Schicht hat und sich jetzt krank melden würde, könnte der Arbeitgeber diesen Krankehitstag mit 8 Stunden berechnen?

Der Regeldienstplan sieht generell 12 Stunden Dienst vor.

Somit würde man dann im Krankheitsfall immer 4 Stunden minus machen.

Für den Arbeitgeger wäre so eine Regelung natürlich praktisch, der Arbeitnehmer müsste somit auch Krankheitstage teilweiße nacharbeiten.

Weiß jemand Näheres dazu?

Vielen Dank,

Hallo,

aufgrund von AU können grundsätzlich keine Minusstunden entstehen. Im Rahmen eines wie von Dir beschriebenen Dienstplanes ist bei AU immer von der durchschnittlichen Stundenzahl auszugehen, die der AN normalerweise gearbeitet hätte, wenn er nicht AU gewesen wäre. Ist also eine Dienstschicht üblicherweise 12 Std. lang, muß diese auch so bei AU berechnet werden.
ABER: Ist sich die fiktive AN eigentlich bewußt, daß sie eigentlich keine 12 Std./Schicht arbeiten darf ? Oder ist bei der Schicht Bereitschaft dabei ?

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

bei dem von mir beschriebenen fiktiven Fall von 12 Stunden Dienstzeit, läuft die Bereitschaft extra.

So müsste z.B. der Mitarbeiter wärend eines Dienstfrei per Handy erreichbar sein um für Notfälle o.ä. zu erreichen zu sein.

Die zwölf Stunden sind in diesem Beispiel reine Arbeitszeit am Patienten.

Was könnte betroffener Arbeitnehmer denn in solchem Fall tun?

Vielen Dank,

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Hallo Wolfgang,

bei dem von mir beschriebenen fiktiven Fall von 12 Stunden
Dienstzeit, läuft die Bereitschaft extra.

So müsste z.B. der Mitarbeiter wärend eines Dienstfrei per
Handy erreichbar sein um für Notfälle o.ä. zu erreichen zu
sein.

Die zwölf Stunden sind in diesem Beispiel reine Arbeitszeit am
Patienten.

Was könnte betroffener Arbeitnehmer denn in solchem Fall tun?

Vielen Dank,

Hallo,

ein AN könnte seinen AG zumindest mal fragen, ob ihm der § 3 ArbZG bekannt ist, falls Nachtarbeit anfällt, auch der § 6 Abs. 2.
lls Ja, sollte der AG mal begründen, auf welcher Grundlage er 12 Std. verlangt.
Falls BR/PR vorhanden, kann ein AN auch mal dort anfragen, wie man das Problem sieht.
&Tschüß

Wolfgang