Stundengutschrift trotz freiwilliges früher gehen

Unsere Firma ist momentan leider von dem Poststreik betroffen. Wir als Arbeitnehmer „müssen“ (die Kollegen gehen freiwillig früher) fast täglich früher nach Hause gehen auf Minusstunden. Ist der Poststreik vorbei müssen die Minusstunden wieder rein gearbeitet werden. Kollegen haben geäußert, dass ein Gesetz besagt, dass der Arbeitgeber die Minusstunden gut schreiben muss!? §615 BGB, z.b.? Ich gehe eher davon aus, dass der Paragraph falsch verstanden wurde!?

Wahrscheinlich ist das im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag geregelt, ob das so geht oder nicht. Im Gesetz steht nur sehr wenig, was das Arbeitsrecht betrifft. Grundsätzlich gibt es jedenfalls solche Arbeitsplätze, auf denen Arbeitnehmer früher nach Hause gehen, wenn wenig zu tun ist, und länger arbeiten, wenn viel zu tun ist, ohne dass das ungesetzlich wäre.

Wenn im Arbeitsvertrag eindeutig und ohne Einschränkung drinsteht: Arbeitszeit Mo-Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr (oder so), dann geht das nicht. In den meisten Arbeitsverträgen steht aber sowas nicht drin, sondern es wird auf einen Tarifvertrag verwiesen. Dann kommt es auf den an.

Hier:

wird die Auslegung des § 615 BGB gut erklärt. Vielleicht hilft Dir das weiter.