Stundenkonto bei Gehalt (Feiertage)

Hallo, ich habe folgende Frage:
man bekommt ein festes Gehalt pro Monat und muss 40 Stunden die Woche arbeiten.
Die Arbeitszeit kann flexiebel gestaltet werden, also mal mehr wie 8 Stunden am Tag, auch kann man bei genügend Überstunden mal einen Tag freimachen. Im Prinzip muss man die Monatsstunden bringen.
Ein Stundenkonto wird halt geführt, da so unterschiedlich gearbeitet wird.
Wie ist das dann hierbei mit den Stunden an einem Feiertag? Kann man dafür 8 Stunden gutschreiben?

Bei Stundenlohn ist mir das klar, man bekommt den Feiertag mit 8 Stunden bezahlt.

Es geht hier ja nicht um das bezahlen sondern nur um das Stundenkonto.

Bei den  Soll-Stunden ist der Feiertag nicht mit eingerechnet. Z.B. der Januar hatte  22 Tage gleich 176 Stunden.
Kann mir jemand helfen??
Vielen Dank.

Hallo,

Hallo,
ich habe folgende Frage:

man bekommt ein festes Gehalt pro Monat und muss 40 Stunden
die Woche arbeiten.
Die Arbeitszeit kann flexiebel gestaltet werden, also mal mehr
wie 8 Stunden am Tag, auch kann man bei genügend Überstunden
mal einen Tag freimachen. Im Prinzip muss man die
Monatsstunden bringen.
Ein Stundenkonto wird halt geführt, da so unterschiedlich
gearbeitet wird.
Wie ist das dann hierbei mit den Stunden an einem Feiertag?
Kann man dafür 8 Stunden gutschreiben?

Für einen Wochenfeiertag ist grundsätzlich ein Tagesdurchschnitt zu hinterlegen, sofern es für diesen Tag keine konkrete Arbeitsverpflichtung gibt.
Dies ist eine der zulässigen Berechnungsmethoden gem. § 2 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

Bei Stundenlohn ist mir das klar, man bekommt den Feiertag mit
8 Stunden bezahlt.

Es geht hier ja nicht um das bezahlen sondern nur um das
Stundenkonto.

Bei den  Soll-Stunden ist der Feiertag nicht mit eingerechnet.
Z.B. der Januar hatte  22 Tage gleich 176 Stunden.

Auch das ist zulässig, wenn die monatliche oder wöchentliche Sollstundenzahl anteilig reduziert wird.

Kann mir jemand helfen??

Gesetz und Rechtsprechung

Vielen Dank.

&Tschüß

Hi,

in meinem Arbeitsvertrag steht extra, dass Feiertage die auf einen Arbeitstag fallen mit 7,8 Stunden berechnet werden.

Wenn da nichts extra steht dann eben
Wochenstunden laut Vertrag durch Wochenarbeitstage laut Vertrag.

MFG