Wenn der AN (z.B. in der ambulanten Pflege) einen Dienstplan bekommt und diesen in der vom AG vorgegebenen Zeit nicht einhalten kann, gibt es vom AG einen Korrekturplan (muss vom AN handschriftlich korrigiert werden), der später vom Büropersonal in den Computer eingegeben wird.
Muss der AG diesen handschriftlichen Korrekturplan aufbewahren?
Der AN dürfte sich die eingegebenen Daten selbstverständlich auf Anfrage BEIM CHEF auf dem Bildschirm ansehen…!
Sollte dabei herauskommen, das einige Stunden gar nicht erst in den Computer eingegeben worden sind, hat der AN eine Möglichkeit diesen Fehler richtig zu stellen?
Hallo
Abrechnungsrelevante Unterlagen sind natürlich aufzubewahren. Es könnte aber sein, daß der AG kein Interesse an der Aufbewahrung hat, wenn im ein oder anderen Falle an der Stundenzahl „gedreht“ wird (gerade bei geringfügig Beschäftigten gerne mal gemacht, wenn Stunden auf andere Monate gebucht werden) und der AG sich selber ein Bein stellt, wenn er diese Zettel einem Prüfer zugänglich macht…
Trotzdem muß der AG natürlich die angefallenen Stunden bezahlen und ggf eine Abrechnung korrigieren, wenn er zuwenig abgerechnet hat.
Gruß,
LeoLo