Beide Formeln machen keinen Sinn. Du arbeitest keine 30 Tage im Monat und keine 40 Stunden am Tag. Normalerweise kalkuliert man mit 21 Arbeitstagen im Monat.
Die Formel wäre also Stundenlohn = Monatslohn /(21*8)
Die andere Formel macht gleich überhaupt keinen Sinn mehr. *grübelt*
als der grund für die formel gehalt / 30 / 8 ist das wir mit
30 SV-Tagen im Lohn und Gehalt rechnen
Die SV-Tage sind ja auch in Ordnung, das geht auch nicht anders.
Bei den SV-Tagen wird nur auf das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses abgestellt und auf die Zeiten, in denen keine Sozialleistungen bezogen werden.
Das Beschäftigungsverhältnis besteht bei laufendem Arbeitsverhältnis grundsätzlich für 30 Tage im Monat = 30 SV-Tage.
Erkrankt man beispielsweise, und endet die Lohnfortzahlung (das sind auch SV-Tage), dann werden ab dem Krankengeldbezug keine SV-Tage mehr gezählt. Kündigt man, dann zählen die SV-Tage nur bis zum letzten Arbeitstag.
SV-Tage haben NICHTS mit dem Stundenlohn oder sonst was zu tun. Es ist lediglich eine Rechengröße bei den Beiträgen zur Sozialversicherung.
Von daher kann auf der Lohnabrechnung nur 30 Tage stehen, wenn man den ganzen Monat durchgearbeitet hat.
Alles andere würde § 7 Abs. 3 SGB IV widersprechen.
Von daher löse dich bei der Berechnung des Stundenlohnes von den SV-Tagen.
Im übrigen berechne ich auch den Stundenlohn aus Monatsgehalt : (12/3); geteilt das dann durch die Wochenstunden. Falls nicht arbeitsvertraglich oder sonst wie etwas anderes vereinbart ist. Oder wie sich die Praxis tatsächlich gestaltet. Gibt schon tolle Ideen in der freien Wildbahn.