Stundenlohn Fahrkosten einbeziehen

Liebe/-r Experte/ -r,
ich arbeite über eine Leihfirma in einem großen Konzern. Dieser hat über eine Betriebsratsvereinbarung ihre Leihfirmen dazu verpflichtet bei einer längeren Überlassung von 13 Monaten 85% einer bestimmten Lohngruppe zu entlohnen.
Dies währe nun der Fall, nun möchte mein Arbeitgeber die Fahrkosten Erstattung (230€ monatlich) in meinen Stundenlohn ein berechnen. Ist dies erlaubt?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich zu einem Gespräch eingeladen wurde.

Mit Dank im vorraus, Kircher Jürgen.

Hallo Herr Kircher,
leider kann ich hierzu nicht weiterhelfen, da ich kein Experte bin.
Viele Grüße Momo

Hallo Herr Kircher,
leider kann ich hierzu nicht weiterhelfen, da ich kein Experte
bin.
Viele Grüße Momo

Trotzdem vielen Dank

Hallo Herr Kircher,
leider ist es so, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Fahrtkosten zu erstatten. Dies ist eine freiwillig Leistung, die auch wieder „weggenommen“ werden kann.
Nun kenne ich leider Ihren Arbeitsvertrag nicht und was da genau wegen der Fahrtkosten drin steht.
Vielleicht können Sie mir dazu noch was sagen.
Ansonsten würde ich freundlich bleiben und versuchen, ob er wenigstens einen Teil der Fahrtkosten weiterhin übernimmt.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Wenn Sie noch eine Frage haben oder mir einen Hinweis auf die Fahrtkosten im Arbeitsvertrag schicken wollen, dann bitte jederzeit.
Herzliche Grüße
Friedel Fritsch

Hallo Jürgen,

entscheidend bei der Frage ist, ob der Fahrtkostenersatz Dir vertraglich zugesichert ist. Wenn dem so ist, kann er Dir nicht so ohne weiteres gestrichen werden bzw. mit der Erhöhung verrechnet werden (also in den Stundensatz mit eingerechnet werden). Sollte es sich aber um eine Zusatzleistung handeln, die Dir nicht vertraglich zugesichert ist, kann der Arbeitgeber solche Lohnbestandteile mit Erhöhungen verrechnen, so dass man unter dem Strich nicht mehr verdient.

Also entscheidend ist die Frage, ob Dir ein Fahrtkostenersatz zusteht oder ob das bisher eine freiwillige zusätzliche Leistung Deines Arbeitgebers war.

Gruß
Thomas