Hallo,
nehmen wir mal an,man soll als Reinigungskraft einen neuen Job in einem Callcenter für einen Stundenlohn von 7 Euro antreten.Arbeitszeit 23 uhr bis 4 Uhr.
Steht dem Arbeitnehmer für diese Zeit ein Nachtschichtzuschlag zu (Arbeitgeber verneint) und steht dem Arbeitnehmer nicht auch ein Stundenlohn von 7,58 Euro zu oder macht es einen Unterschied,das man nicht in einer Gebäudereinigung angestellt ist?
Vielen Dank im Voraus