Stundenlohn Vereinbarungen

Hallo,

ich habe folgende Frage: Wenn ein Arbeitnehmer für seine zusätzlich geleisteten Stunden eine Vergütung erhalten soll, in dem Fall 24 Stunden, muss man dann den Bruttostundenlohn x 24 Stunden rechnen? In dem Fall wäre das 13,04 € x 24 Std.

Nun soll dieser Betrag 312,96 € verrechnet werden mit einer Rechnung von 730 €, die an den AN gestellt wurde. Eine Vereinbarung mit einer Vergütung von 24 Stunden gibt es bisher nicht. Sollte dann einfach 730 € minus 312,96 € = 417,04 € in Rechnung neu gestellt werden? Wie sieht das mit der Steuer (Lohn) aus? Zumal es sich hier um einen e.V. handelt.

Darf man im Nachhinein eine Vereinbarung schreiben oder muss diese vorher geschrieben werden? Wobei man vorher nicht wissen konnte, wieviel Stunden anfallen…

Ich hoffe, ich habe dies nun unkompliziert erklären können.

Im Allgemeinen, wie verhält es sich überhaupt, wenn man Überstunden vergütet haben will? Einfach Bruttostundenlohn mal die Stunden rechnen und auszahlen?

Viele Grüße
Chipsss

Hallo,

Im Allgemeinen, wie verhält es sich überhaupt, wenn man
Überstunden vergütet haben will? Einfach Bruttostundenlohn mal
die Stunden rechnen und auszahlen?

üblicherweise kommt ein Überstundenzuschlag hinzu.

Ein Beispiel, wie es in meiner Fa. gehandhabt wird:

bis zu 5 Überstunden pro Woche 25%

ab der 6 Stunde 50%

Samstags generell 50%

Sonntags 100%

Feiertags 200%

Alternativ können Überstunden abgefeiert werden, dann werden nur die Zuschläge ausgezahlt

Gruß,
Woody