Hallo,
kennt sich jemand damit aus, wie Dozenten an der Volkshochschule bezahlt werden? Gibt es ein Pauschalbetrag für einen Kurs, oder bekommen die einen Stundenlohn?
Ist das nach Qualifikation gestaffel? Was würde man als Uni-Absolvent ca pro Stunde verdienen?
Ich frage aus rein privatem Interesse. Ich habe meinen Uni-Abschluss gerade gemacht und arbeite derzeit nur halbtags und ich überlege, wie ich mein Verdienst aufbessern kann.
Danke schonmal im voraus, viele Grüße
Thomas
ich weiß nicht, ob es unterschiede zwischen ost und west etc gibt…
ich habe im osten 15€ bekommen pro UE (45min), nach 3 semester gab es 50cent mehr (
mehr der gute wille als ein finanzieller gewinn) und kurse ab mittelstufe haben 1euro mehr gebracht…
wenn du also 12semester dabei bist und oberstufe(=2euro mehr) unterrichtest: => 19euro
joooooo…
als auf besserung ok, zum davon leben nicht geeignet…
liebe grüße
bulga-dance
Hallo,
ganz kapiert habe ich bulga-dances Antwort nicht (ich bin nicht sicher, ob sie von VHS redet) - ich habe aber selbst keine Ahnung zu den Beträgen (allerdings ist es mehr als 19€ und total unabhängig vom eigenen Semester etc., deshalb meine Verwirrung).
Allerdings: ich weiß, dass unsere VHS hier alle Kursangebote von Dozenten bis zum 1. Oktober schriftlich vorliegen haben will. Das sind dann die Kurse für das SS.
Mir wurde angeboten, dort als Englischdozent zu arbeiten. Aber das geht dann erst ab nächsten September. Soweit kann ich aber nicht vorausplanen, weil ich nicht weiß, wie sich meine berufliche Zukunft gestalten wird.
Gruß
Elke
Hallo teron,
Dozententätigkeiten müssten pro Unterrichtsstunde so um die 20 € liegen. Da ich woanders doziere und nicht bei der VHS kann ich dir dies aber nicht mit 100%tiger Sicherheit sagen.
Frage doch einfach bei der VHS nach, wenn du Interesse hast dich zu bewerben. Ich schätze sie werden es dir sagen.
Gruß
Samira
Kleine Ergänzung: Steuerfreiheit
Ich nochmal,
die Einkünfte aus einer Lehrtätigkeit sind meines Wissens nach bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr steuerfrei. Ich glaube § 3 Nr. 26 EStG ist hierzu die richtige Quelle.
Gruß
Samira
Hallo,
sorry wg. meines Unverständnisses oben, es war sehr spät (oder früh). Jetzt hab ichs kapiert.
Gruß
Elke
Zweite Ergänzung - RV-Pflicht-
Hallo,
die Einkünfte aus einer Lehrtätigkeit
(hauptberuflich und selbstständig)) sind rentenversichungspflichtig. Und die Krankenkasse will auch noch ihren Beitrag.
Gruß
Hans
Ich danke Euch für die Antworten!
Viele Grüße
Thomas