Stundennachweis für Büroarbeit erforderlich?

Hallo,
habe einen kleinen Büroservice. Ist erforderlich einen Stundennachweis zu führen, oder reicht auf der Rechnung der Verweis auf z.B. 50 Stunden?

Vielen Dank, Painter

Hi Painter,

habe einen kleinen Büroservice. Ist erforderlich einen
Stundennachweis zu führen, oder reicht auf der Rechnung der
Verweis auf z.B. 50 Stunden?

Frag deine Kunden, wie sie es gerne hätten. Für eine Rechnung selber reicht die Summe der Stunden völlig aus. Der Kunde hätte es evtl. ein wenig detaillierter.

Ulrich

Korrektur
Hi !

Für eine Rechnung selber reicht die Summe der Stunden völlig aus.

Zumindest wenn auf der Rechnung auch Umsatzsteuer auszuweisen ist, verlangt das Umsatzsteuergesetz in § 14 Abs. 4, dass die genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung zu erscheinen hat.

Dies ist bei „50 Stunden Büroservice“ nicht gegeben.

Auch aus einem zweiten Grund, nämlich der Unterstellung einer „unerlaubten Hilfe in Steuersachen“, welche durch Erstellung der Buchführung durch Unbefugte gegeben sein kann, empfiehlt sich, die Tätigkeiten im Einzelnen aufzuführen und möglicherweise gar einen entsprechenden zeitlichen Umfang mit anzugeben.

BARUL76

Wo du…
Hi,

…Recht hast, hast du Recht. Danke für die Korrektur.

Auch aus einem zweiten Grund, nämlich der Unterstellung einer
„unerlaubten Hilfe in Steuersachen“, …

An das Problem habe ich gar nicht gedacht.

Ulrich

Für eine Rechnung selber reicht die Summe der Stunden völlig aus.

Zumindest wenn auf der Rechnung auch Umsatzsteuer auszuweisen
ist, verlangt das Umsatzsteuergesetz in § 14 Abs. 4, dass die
genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung zu erscheinen hat.

Dies ist bei „50 Stunden Büroservice“ nicht gegeben.

Muss da nicht auch angegeben werden, in welchem Monat diese Stunden erbracht wurden?

Gruß JoKu

Angabe Leistungszeitraum erforderlich
Hi !

Muss da nicht auch angegeben werden, in welchem Monat diese
Stunden erbracht wurden?

Rein aus der Fragestellung war ich davon ausgegangen, dass es sich um eine monatliche Rechnungserstellung handelt.

Hatte daher das von dir benannte Problem gar nicht erkannt.

Wie im Titel bereits beschrieben, muss selbstverständlich auch der Leistungszeitraum (Monat, in dem die Leistung erbracht wurde, genügt) auf der Rechnung auftauchen. Es müssen aber nicht (zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht) alle Leistungszeitpunkte einzeln aufgeführt werden.

BARUL76