Stundennachweise nachträglich durch AG "korregiert"

Hallo,

heute habe ich mal Fragen im Bereich Arbeitsrecht.

Wir müssen bei meiner Arbeitsstelle einen „Soll“- Arbeitsplan erstellen. Dies geschieht mit einem Programm ( Geocon). Dieser Soll Plan wird dann ausgedruckt und an die Leitungsebene weitergegeben. Am Monatsende muss dann dieser Soll-Plan in einen Ist Plan umgesetzt werden. Damit werden Abweichungen vom geplanten Diensteinsatz zum tatsächlichen Dienst nachvollziehbar. Dieser Ist-Dienstplan wird vom Arbeitnehmer wiederum ausgedruckt und unterschrieben an das Büro weitergeleitet.

So nun zu meiner Frage:

  1. Darf der Arbeitgeber nachträglich, ohne den Arbeitnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen, den vom Arbeitnehmer unterschriebenen Ist-Dienstplan zum Nachteil des Arbeitnehmers verändern/korregieren/manipulieren?
  2. Muss der Arbeitnehmer bei einer Korrektur informiert werden?

Ich bitte um fachliche Auskünfte mit ggf. Verlinkungen zu Gesetzestexten.
Ich kann derzeit überhaupt nicht nachprüfen was das Büro tatsächlich von meinen gemeldeten Arbeitszeiten an die Lohnabteilung übersendet oder weshalb Änderungen vorgenommen werden. Bisher dachte ich der unterschriebene Stundennachweis/rbeitsnachweis käme einer Urkunde/Dokument gleich. Wenn dem so wäre würde sich ja mein Arbeitgeber mit einer nachträglichen Änderung ohne meines Wissens/Einverständnisses strafbar machen?!? Oder???

mfg,

Wolf

Hallo,

Dazu solltest Du Deine Frage präzisieren. (Du weisst genau, was Du fragen möchtest, der, der es hier liest, hat möglicherweise Probleme.)
Was genau ist wo passiert?
Wer hat was geändert? (In welcher Form ist das geschegen?)
Welche Konsequenzen hat das?

Oder sind es nur Vermutungen?

Zusatzfragen:
Hast Du dort, wo „manipuliert“ wurde, nachgefragt was los ist?
Gibt es einen Betriebsrat?
Hast Du einen Rechtsschutz, ggf. über die Gewerkschaft?

Gruß
Jörg Zabel

Ok , Meine Frage lautete:

Darf ein Arbeitgeber einen bereits vom Arbeitnehmer unterschriebenen Stundenzettel verändern ohne den Arbeitnehmer zu informieren. Ist dies rechtlich in Ordnung?

„Was genau ist wo passiert“:

Arbeitgeber streicht geleistete Überstunden oder Sonderzahlungen aus dem Dienstplan

Wer hat was geändert ( In welcher Form ist das geschehen)

Wer das aus dem Büro ändert weiß ich nicht - ob dies die Leitungsebene ( Vorarbeiter, Leiter) oder die Bürokraft ist. Geändert wurde nachträglich der von mir abgegebene Dienstplan ohne mich zu informieren.

Welche Konsequenzen hat das

Da das Büro den geänderten Dinestplan an die Lohnabeitung übersendet hat es die Konsequenz, dass mir zustehende Sonderleistungen nicht bezahlt werden.

Mir geht es auch nicht ausschließlich um die Konsequenzen. Vielmehr geht es mir um die Frage ob ein Arbeitgeber dies rechtlich überhaupt darf - immerhin verändert er damit ohne mein Wissen ein von mir im besten Gewissen angefertigten Stundennachweis zu meinem Nachteil.

Mfg,

wolf

Hallo Wolf,

ein Zettel, auf dem sich der Arbeitnehmer selbst nach Belieben Arbeitszeiten bescheinigen kann, ist sicherlich keine Urkunde. Man könnte so etwas vielleicht eher „Wunschzettel“ nennen - wenn ich diese Möglichkeit hätte und nach Stunden bezahlt würde, gäbe es sicherlich keine Woche, in der ich mir weniger als siebzig Stunden bescheinige.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Zum Thema „Urkunde“ hat MM bereits geantwortet.

Der AN muß nicht „angehört“ werden, solange der Vorgang für ihn eindeutig nachvollziehbar auf einer Lohnabrechnung dargestellt ist.

Tatsächlich angeordnete und geleistete Arbeitsstunden müssen - im Rahmen arbeitsvertraglicher oder auch evtl. geltender tariflicher Vereinbarungen - grundsätzlich auch vergütet werden.

Ansprüche auf Vergütung müssen vom AN im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnisnahme der strittigen Abrechnung an zu laufen.

Ein BR oder PR kann zwar ggü. dem AG unterstützen bzw. vermitteln, hat aber in einer Auseinandersetzung wegen Entgeltabrechnung keinerlei erzwingbaren Rechte.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Morgen,

In der Praxis sollte ein „Gegenbeweis“ Grundlage und Voraussetzung für Kürzungen sein. Ansonsten besteht die Möglichkeit des festen Gehalts. Die arbeitgeberseitige Unterstellung gegenüber Arbeitnehmern

ist leider erst seit Einführung des Mindestlohns auch dem breiteren Publikum bekannt. Konsequenz des Gesezes wäre eine Änderung/Streichung von nach Stunden bezahlten Arbeiten und Ersatz durch leistungsbezogene Vergütung, wenn der Arbeitgeber die Stundenaufzeichnung nicht korrekt prüfen kann.

p