Hallo,
heute habe ich mal Fragen im Bereich Arbeitsrecht.
Wir müssen bei meiner Arbeitsstelle einen „Soll“- Arbeitsplan erstellen. Dies geschieht mit einem Programm ( Geocon). Dieser Soll Plan wird dann ausgedruckt und an die Leitungsebene weitergegeben. Am Monatsende muss dann dieser Soll-Plan in einen Ist Plan umgesetzt werden. Damit werden Abweichungen vom geplanten Diensteinsatz zum tatsächlichen Dienst nachvollziehbar. Dieser Ist-Dienstplan wird vom Arbeitnehmer wiederum ausgedruckt und unterschrieben an das Büro weitergeleitet.
So nun zu meiner Frage:
- Darf der Arbeitgeber nachträglich, ohne den Arbeitnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen, den vom Arbeitnehmer unterschriebenen Ist-Dienstplan zum Nachteil des Arbeitnehmers verändern/korregieren/manipulieren?
- Muss der Arbeitnehmer bei einer Korrektur informiert werden?
Ich bitte um fachliche Auskünfte mit ggf. Verlinkungen zu Gesetzestexten.
Ich kann derzeit überhaupt nicht nachprüfen was das Büro tatsächlich von meinen gemeldeten Arbeitszeiten an die Lohnabteilung übersendet oder weshalb Änderungen vorgenommen werden. Bisher dachte ich der unterschriebene Stundennachweis/rbeitsnachweis käme einer Urkunde/Dokument gleich. Wenn dem so wäre würde sich ja mein Arbeitgeber mit einer nachträglichen Änderung ohne meines Wissens/Einverständnisses strafbar machen?!? Oder???
mfg,
Wolf