stundennachweiß Plicht ja oder Nein

Hallo villeicht kann mir je von euch jemand weiter Helfen ich habe bei einer Sicherheitsfirma gearbeitet für eine andere Firma also genauer war es so ich war bei Firma A angestellt und habe für Firma B gearbeitet und habe den Stundennachweiß von Firma B geschrieben nun war es so das wir in einer Unterkunft untergebracht waren und ich hatte dienst und ein Zimmer Kollege hat meinen Stunden nachweiß unabsichtlich Zerissen firma A braucht aber die Stunden von Firma B die Firma B vertröstet mich immer wieder da sie die Dienstpläne raussuchen müsste und dazu keine Zeit hat und meine firma A kann meine stunden nicht abrechnen und sagt mir das ich in der bringplicht bin ihr gegenüber stimmt das? Es steht nix im Arbeitsvertrag das ich meine Stunden nachweißen muss. (es steht lediglich drin das ich eine 6 Tage Woche /48Std Woche) meine Frage an euch ist : Bin ich in der bringpflicht meiner Stunden an Firma A oder nicht? und was würdet ihr mir Raten wie ich mich verhalten sollte?

Hallo „dersachse79“,

wenn es eine geübte Praxis ist, daß der Stundennachweis, den Dein Arbeitgeber benötigt, um Deine Leistung an den Kunden B abzurechnen, gleichzeitig als Lohnabrechnungsunterlage dient, dann ist das eben so. Der Stundennachweis ist also von Dir beizubringen, ob es nun gesondert im Arbeitsvertrag steht oder nicht.

Allerdings verstehe das ganze „Rumgezackere“ nicht. Offensicht bist Du doch immer noch bei der Firma B und könntest daher auf solche Stundenzettel zurückgreifen. Dann schreib den Zettel doch einfach selbst neu und lege ihn zu Unterschrift vor bzw. schicke Deinen Kollegen hin, der den Zettel zerrissen hat.

Beste Grüße
maasterp

Also ich bin bei der Firma nicht mehr angestellt und habe unseren Einsatzleiter mehrmals darum gebeten mir meine Stunden rauszusuchen aber er schiebt mich immer auf die lange Bank.

Hallo „dersachse79“,

wenn dem so ist, solltest Du beim Arbeitsgericht eine Leistungsklage einreichen, also die fehlenden Stunden mal vereinbartem Stundenlohn.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung solltest Du Dir eine Deckungszusage für eine Fachanwalt für Arbeitsrecht besorgen.
Hast Du keine Rechtschutzversicherung, empfehle ich Dir, persönlich zum Arbeitsgericht zu gehen und dort die Klage zu Protokoll zu geben.

Dann wird die Angelegenheit eben vor Gericht geklärt, wobei ich dann annehme, daß Du Recht bekommen wirst.

Beste Grüße
maasterp

Also ich bin bei der Firma nicht mehr angestellt und habe
unseren Einsatzleiter mehrmals darum gebeten mir meine Stunden
rauszusuchen aber er schiebt mich immer auf die lange Bank.

Hey,
sieh es wie bei einer Zeiarbeit. Du warst ausgeliehen. D.h. du musst um dein Geld zubekommen deine geleisteten Stunden nachweisen, also bist DU in der Bringpflicht. Allerdings ist die „Entleihfirma“ verpflichtet Auskunft über deine erbrachten Stunden zugeben.

Ich würde bei der „Firma B“ auf die Kacke hauen.

Greetz Nordi

danke erstmal also es ist keine Zeitarbeitsfirma sondern Eine Sicherheitsfirma gewesen und wir haben für eine Andere Sicherheitsfirma gearbeitet und diese weigert sich wehemend meine Stunden anhand der Einsatzpläne nachzuschauen und die Std raus zuschreiben auch nach mehrmaligen Telefonaten und bitten und betteln nix !!!

Hallo,
der Stundennachweis ist die Grundlage für Ihre Lohnabrechnung. Sie haben doch sicher einen Vorgesetzten oder sonstigen Mitarbeiter in Ihrer Firma, der die Stundenzettel einsammelt, bzw. wohin Sie die Stundenzettel schicken. Wenn dieser nicht bei Firma B nachhakt, um die Nachweise zu bekommen, werden Sie sich wohl selbst darum kümmern müssen. Jedenfalls bekommen Sie ohne die Stundennachweise kein Geld. Bitten Sie doch Ihren Arbeitgeber, Ihnen einen Abschlag auszuzahlen, bis Sie die Stundennachweise haben und der dann verrechnet werden kann.
Viele Grüße

erst einmal danke für ihre Antwort also ich habe bei der Firma schon B schon den Verantwortlich mit Engleszungen gebeten das er doch bitte meine Stunden aus den Einsatzplänen rausucht da die Einsatzfirma in Stuttgart ist und ich selber in Meißen wohne bleibt mir nur der Telefoniche kontakt. Und ich habe ihm mehrmals darum gebetn und auch mit der Firma mit der ich einen Arbeitsvertrag habe mehrmals darum gebeten sich mit ihm in verbiendung zusetzen aber alles wurde nur abgewürgt oder gesagt „jaja wenn ich mal zeit habe mache ich das“ Ich habe mich auch auf der Arge gemeldet um von da unterstützung zu bekommen aber ohne Lohnzettel oder abrechnung bekomme ich von da kein Geld und auch die Frage nach einen abschlag habe ich gestellt und da komm „wir können ihnen keinen abschlag zahlen da wir nicht wissen wie viel sie gearbeite haben“ ich stehe komplett ohne finazelle mittel zur zeit da da keiner sich irrgendwie in der Lage sieht auf mich zu zugehen. Ich habe nur die Kurzfassung meines Broblems in meiner Frage gestellt weil die Ausführliche fassung würde fasst über 3 seiten gehen!!!

hast kein Rechtsschutz?

nein leider keine !!

hast kein Rechtsschutz?

Hallo,
es wird bei Dir so ausehen, dass Du ein Zeitkonto bei Deiner Fa. A. hast. Das bedeutet, arbeitest Du mehr als 48 Stunden bekommst Du eine Stundengutschrift, arbeitest Du weniger, bekommst Du eine Stundenlastschrift.
Um nun Deine geleisteten Stunden berechnen zu können, benötigt Deine Fa. A nun tätsächlich einen bestätigten Stundennachweis.
Gehe doch bitte mal zu der Fa. B und erkläre Ihnen, dass Du diesen Stundennachweis benötigst. Ansonsten schreibe doch einen neuen Beleg (Du weißt doch wann Du wo und wielange gearbeitet hast) und laß Dir diesen bestätigen.
Viel Glück dabei,
Kaktus.

Hallo,

jeder Arbeitnehmer hat eine Bringeschuld! Auch wenn im Arbeitsvertrag die Wochenarbeitszeit festgelegt ist. Wie will mann sonst nachweisen, dass man Überstunden gemacht hat. Es gibt ja zulagen dafür.
Ein AN muss im Zweifelsfall immer nachweisen, ob er die vetraglich vereinbarte Zeit gearbeitet hat.

Dies ist keine Rechtsauskunft!!!

MfG

Hallo
leider kann ich dazu keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hi,

anscheinend bist du ja von Firma A an Firma B ausgeliehen worden. Wie genau da die Pflichten zum Nachweis sind, also in einem Leiharbeitsverhältnis, weiß ich leider nicht ganz genau.

Im „normalen“ Arbeitsverhältnis ist es so, dass lt. Arbeitszeitgesetz § 16 der Arbeitgeber verpflichetet ist den Nachweis zu führen.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts steht musst du also demnach keinen Nachweis führen und sie müssen dich lt. Vertrag 48 Std. bezahlen.

Nun gibt es aber sowas wie ein Gewohnheitsrecht. Ist es in der Firma üblich, dass die Arbeitnehmer Nachweise führen, musst du es ebenfalls.

Wenn es hier um dein Gehalt geht und die Firma nicht zahlt würde ich schnellstmöglich zum Gewerkschaftsanwalt gehen bzw. wenn keiner angehörst, dann zum normalen Anwalt.

Wie gesagt, ganz sicher bin ich mir aufgrund des Leiharbeitsverhältnisses nicht.

Grüße
Änna

PS: Verwende mal mehr Satzzeichen, dann ich es einfacher zu lesen :wink:

Hallo, die Stundenaufzeichnung kann als Bringschuld angesehen werden, es sei denn, der Betriebsrat hätte etwas gegenteiliges vereinbart, was aber nicht wahrscheinlich ist. Kannst du nicht aufgrund eigener Unterlagen die Stunden nochmal zusammenstellen? Ansonsten würde ich dem Arbeitgeber die Situation erklären, vielleicht kann er die andere Firma ja kontaktieren. Grüße, Reinhard

hallo
hier kann ich dir nicht weiterhelfen.
ich kann nicht ganz nachvollziehen warum die für a angestellt und für b arbeitest und abgerechnet wirst.
wie wird deine arbeitszeit denn normalerweise erfasst ?
kann jeder schreiben was er will ?
ich glaube nicht, von daher würde ich auf deinen arbeitgeber zugehen und ihm sagen, das du während dieser nicht krank oder urlaub hattest. vorschlag: es sollten mindestens 48h/woche entlohnt werden.
für mich hört sich das ganze nicht ganz koscher an - sorry. bist du dir sicher, das du hier auf dauer in diesem job weiterarbeiten möchtest ?
gruß brase

Hallo,

Bitte entschuldige die verzögerte Antwort. Bin nach OP noch nicht richtig fit, und kann außerdem zu diesem Thema leider nichts beitragen.

Gruß
Zemionow

Hallo,

Entschuldigung wegen der späten Antwort. Ich war im Urlaub.
Also ich würde denken, dass Du als Arbeitnehmer in der Bringschuld bist, weil Du nachweisen musst, wie viele Stunden Du geleistet hast.

LG,
Alexis