Stundenregelung bei früherem Arbeitsende wg Krank

Hallo,

meine Freundin ist in der Ausbildung. Laut Arbeitsvertrag braucht der AG ein Attest bei Krankheit nach dem 3. Tag, kann diese aber auch früher verlangen.
Meine Freundin hatte einen Tag Schule und ist auf Grund von Schmerzen nur 2 Stunden in der Schule geblieben. Sie ist von der Schule nach Hause und hat beim Chef angerufen und gefragt, ob er für den Tag ein Attest haben möchte, denn meine Freundin meint sie käme nächsten Tag wieder zur Arbeit und bräuchte evtl. nicht zum Arzt. Der Chef meint er braucht kein Attest.
Meine Freundin hat auf ihrem Studenzettel den Schultag als komplett Krank angegeben. Nun am Ende des Monats meint der Chef, sie dürfe für den Tag nur die 2 Stunden auf ihren Stundenzettel schreiben, da sie ja auch nur 2 Stunden in der Schule war.

Meine Frage: Wie ist die Stundenregelung beim o.g. Fall?

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Gruß

Tut mir Leid,ganau weiß ich das auch nicht,würde aber
sagen,der Chef ist im Recht.
Gruß E.

Hallo DaFlow,

meines Wissen nach muss eine AU spätestens zum 3 Tag beim AG vorgelegt werden.(es sein denn, im AV wurde es ausdrücklich anders benannt)
In deinem beschriebenen Fall wäre somit genügend Zeit gewesen, so das deine Freundin sich eine AU hätte ausstellen lassen können.
Desweiteren finde ich es merkwürdig den AG noch am selben Tag danach zu fragen. Der AG benötigt hier im Grunde auch keine AU - da Schule, diese wäre dann von Vorteil gewesen um die jetzigen fehlenden Stunden auszugleichen. Somit liegt der AG meines Erachtens richtig.

VG
addison-luna

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Ja, es wäre genügend Zeit gewesen, und wenn es so ist wie es nun ist, wäre sie auch sicher zum arzt gegangen. und das sie ihn am selben tag fragt ist nicht verwunderlich, denn wie ich geschrieben ging sie ja schon davon aus, dass sie nur den einen tag ausruhen brauch, deswegen hat sie den AG gefragt, ob er eine AU braucht. ich meine wahrscheinlich ist der AG tatsächlich im Recht, allerdings dachte meine Freundin, dass wenn sie ihn fragt und er sagt er braucht keine AU, dass es dann trotzdem als ganzer kranker Tag gilt, deswegen fragte sie ja nach ob er eine AU braucht.
Aber Danke für deine Einschätzung

Hallo DaFlow,

meines Wissen nach muss eine AU spätestens zum 3 Tag beim AG
vorgelegt werden.(es sein denn, im AV wurde es ausdrücklich
anders benannt)
In deinem beschriebenen Fall wäre somit genügend Zeit gewesen,
so das deine Freundin sich eine AU hätte ausstellen lassen
können.
Desweiteren finde ich es merkwürdig den AG noch am selben Tag
danach zu fragen. Der AG benötigt hier im Grunde auch keine AU

  • da Schule, diese wäre dann von Vorteil gewesen um die
    jetzigen fehlenden Stunden auszugleichen. Somit liegt der AG
    meines Erachtens richtig.

VG
addison-luna

Hallo DaFlow,

der Arbeitgeber hat recht, da Deine Freundin für diesen Tag keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte muss sie die 2 Schulstunden angeben, denn diese hat sie ja abgeleistet! Hätte sie eine AU gehabt dann hätte sie diese nicht angeben müssen da durch die AU ja der ganze Tag angerechnet worden wäre!
Hoffe konnte Euch mit meiner Antwort weiterhelfen!

Gruss und Ciao
Heike

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Hallo,
leider kenne ich mich da nicht aus wie das geregelt
wird.

Viele Grüße

Hi DaFlow,

mal rein von den Tatsachen und der Logik her gesehen denke ich hat der Chef Deiner Freundin schon recht.
Sie war ja zwei Stunden anwesend. Auf dem Stundennachweis muss sie das auch genau so erfassen.
Hier gelten nur die Tatsachen. Stell Dir vor, Deine Freundin hätte sich in der Schule in einem Zeiterfassungssystem einbuchen müssen, bucht sich nach den zwei Stunden wegen der Krankheit oder ähnlichem aus, dann verschwindet die Zeit ja auch nicht einfach, und wird auch bei einer nachträglich eingereichten Attest nicht gestrichen. Der Arzt schreibt zwar für den ganzen Tag krank, aber das macht die tätsächliche Anwesenheit ja nicht ungeschehen.
In der Schule werden ja auch nur die tatsächlichen Fehlstunden notiert. Alleine dort würde ja die An-Abwesenheitsliste nicht mit den Notizen Deiner Freundin übereinstimmen. Ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich allerdings nicht.

Liebe Grüße

alusru1

Naja, wenn ich früher von der Arbeit gehe und zum Arzt gehe und ein Attest bekomme, dann wird mir die restliche Zeit des Tages gut geschrieben und in der Zeiterfassung nachgebucht. Mittlerweile glaube ich ja auch, dass der Chef im „Recht“ ist, aber ich hatte noch die Hoffnung, dass dadurch das meine Freundin ihn extra gefragt hat, das als offiziell krank gilt. Aber dem ist wohl nicht so. Aus diesem Grund finde ich es persönlich eine Schweinerei, dass der Chef sagt er bräuchte keine, wenn meine Freundin das gewusst hätte, dass sie dann nur die 2 Stunden aufschreiben darf, dann wäre sie zum Arzt gegangen und hätte sich ein Attest geholt. Denn mit Attest ist es ein GANZER kranker Tag. Toller Chef sag ich da nur. Aber danke für deine Antwort. Gruß

hallo…
ich bin zwar auch schülerin, aber ich mache keine duale ausbildung. Aber klingt doch logisch, das sie einfach die beiden Stunden einträgt und fertig, oder will der Chef nun doch ein Attest?
Leider weiß ich nich genau bescheid wie die gesetztliche Regelung in dem Fall ist.