wir haben von der stadt ein grosse altes verfallendes haus bekommen
und von 1992 -96 wieder selbstinstandgesetzt. die regelung war dass
später die arbeitszeit auf die miete angerechnet wird. bisher gab es
eine nutzungsvereinbarung und nun soll es einen mietvertrag geben.
nun ist meine frage welcher stundenlohn da angesetzt wird für diese
arbeit, natürlich nicht so viel wie ein handwerker aber mit welcher
(realistischen) forderung sollen wir anfangen, gibt es da
irgendwelche allgemeinen richtwerte? die stadt setzt grad 10 dm an
was uns etwas wenig vorkommt.
vielen dank für deine mühe!!!