mich würde es mal grundsätzlich interessieren, ob es irgendwo festgelegt ist, wieviel Geld man als Schadensersatzleistung wegen eines Rücktritts von einem Kaufvertrag verlangen kann.
Und was kann man als Stundensatz verlangen, wenn man, um den Schaden zu begleichen, als Geschädigter arbeiten ausführen muss.
mich würde es mal grundsätzlich interessieren, ob es irgendwo
festgelegt ist, wieviel Geld man als Schadensersatzleistung
wegen eines Rücktritts von einem Kaufvertrag verlangen kann.
Nein, das ist nirgendwo festgelegt.
Das deutsche Schadensersatzrecht funktioniert anders:
Der Geschädigte muss konkret darlegen und beweisen, welchen Schaden er erlitten hat. Das ganze unterliegt dann (im Gerichtsverfahren) der Würdigung durch das Gericht und der Geschädigte muss natürlich seine Schadensminderungspflicht beachten.
Also: Immer eine Frage des Einzelfalls.
Und was kann man als Stundensatz verlangen, wenn man, um den
Schaden zu begleichen, als Geschädigter arbeiten ausführen
muss.
Unter Umständen kann man gar nichts verlangen. Zeitverlust ist nicht in jedem Fall ein erstattungsfähiger Schaden, manchmal aber als „fiktiver“ Schaden ersatzfähig. Auch hier: Alles eine Frage des konkreten Einzelfalls.
die Geltendmachung eigener Arbeitskraft als Schadenersatz stellt eher die Ausnahme dar.
Grundsätzlich bedarf es einer tatsächlichen Vermögensminderung, welche entsprechend nachweisbar ist.
Die Abrechnung eigener Arbeitsstunden ist jedoch dann möglich, wenn der Geschädigte darlegen kann, dass er die Arbeitsleistung aufgrund einer entsprechenden Ausbildung, bzw. entsprechender Kenntnisse erbringen konnte und dies auch an anderer Stelle gegen Entgelt tun kann.
Die BGH Rechtsprechung ist hier zugegebener Maßen recht schwammig. Letztlich geht es jedoch darum, dass jemand nicht gezwungen sein muss, andere Arbeitskräfte einzustellen, obwohl er die Tätigkeit auch selbst ausführen kann. Andererseits soll der Schädiger aber durch eine besondere Qualifikation des Geschädigte auch keinen Vorteil erlangen.
Gruß
Dea
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