Hallo!
Was ist davon zu halten wenn ein Schluesseldienst stundenweise
Mitarbeit anbietet, zu Werbezwecken, also es sollen Aufkleber in
Hausfluren geklebt werden, aber es gibt keinerlei Art von Vertrag und
die geleisteten Stunden sollen erst 6 Wochen spaeter bezahlt werden
(weil ja erst die Abrechnung fuer die ersten 4 Wochen erstellt werden
muss)? Ist das ueblich oder unserioes?
Danke fuer hilfreiche Antworten!
Moin, Irene,
das ist erstens unseriös, weil von einer „Abrechnung“ nicht die Rede sein kann, und zweitens riskant: So manch Hausbewohner könnte zum Feudel greifen, wenn jemand versucht, etwas an die Flurwände (oder wohin auch immer) zu kleben.
Gruß Ralf
Moin,
das ist erstens unseriös, weil von einer „Abrechnung“ nicht
die Rede sein kann,
Und warum nicht?
verrätst Du mir, was da abgerechnet werden sollte?
Gruß Ralf
Hallo,
verrätst Du mir, was da abgerechnet werden sollte?
Die Stunden, die derjenige „geklebt“ hat?
MfG
Und wobei hilft er überhaupt mit?
Werde nicht so ganz schlau aus deinem Text und deiner Lage…
Moin,
Die Stunden, die derjenige „geklebt“ hat?
die sind dem Auftraggeber wurscht, der zahlt nach Schock oder Gros.
Gruß Ralf
Hallo,
Die Stunden, die derjenige „geklebt“ hat?
die sind dem Auftraggeber wurscht, der zahlt nach Schock oder
Gros.
Es ging aber in der Eingangsfrage nicht darum, wie der Auftraggeber zahlt.
„und die geleisteten Stunden sollen erst 6 Wochen spaeter bezahlt werden“
Siehe BGB § 614. Vereinbart werden kann aber durchaus auch eine spätere Zahlung (z.B zum xten des folgenden Monats). Das ist nicht zwangsläufig unseriös.
MfG
Moin,
„und die geleisteten Stunden sollen erst 6 Wochen
spaeter bezahlt werden“
und Du glaubst, dass sich der Auftraggeber an „geleistete Stunden“ erinnern wird? Ich nicht.
Gruß Ralf
Hallo,
grundsätzlich braucht man keinen schriftlichen Vertrag, mündlich geht auch. Wenn allerdings die Arbeit das Kleben von Aufklebern in Hausfluren beinhaltet, wäre ich vorsichtig. Du hast in den Häusern ja eigentlich „nichts verloren“, also könnte man Dir einen Hausfriedensbruch unterstellen. Und das Kleben von Aufklebern könnte Sachbeschädigung sein, denn wer will schon Aufkleber im Hausflur haben und die Aufkleber könnten sich nicht mehr so ohne weiteres entfernen lassen, dann wärest Du auch noch verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Mir erscheint also die ganze angebotene Tätigkeit unseriös, nachher stehst dumm da weil man Dich anzeigt und der Schlüsseldienst wird nachher (Du hast dann ja nichts Schriftliches vorzuweisen) behaupten, er habe Dich nie dazu „angestiftet“. Ich würde die Finger davon lassen,
viele Grüße
DCK