Stundenweise Bezahlung trotz Gehaltsangabe im Vertrag?

Hallo,

meine Frau ist gerinfügig beschäftigt gewesen auf 400 EUR basis. Im Vertrag finden sich folgende §§

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 72 Stunden pro Monat, nach bedarf und Absprache.

  2. Der AN erhält eine monatliche Vergütung von 400 (max. 400 EUR). Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird überwiesen auf …

Eingebürgert hat es sich leider in letzter Zeit, dass meine Frau sehr wenige Stunden pro Monat arbeitet und nur mit Stundenlohn bezahlt wird.

Ist es korrekt, dass eine Kürzung des monatlichen Betrags vorgenommen werden kann? Ich verstehe § 2 so, dass pauschal 400 EUR gezahlt werden und der AG dafür bis zu 72 Stunden pro Monat Arbeit einfordern kann.

Vielen Dank vorab.

Andreas

Hallo,
in §1 steht, dass eine regelmäßige Arbeitszeit von 72 Std. erbracht wird, da steht nicht „bis zu 72 Std.“ Nach Bedarf und Absprache regelt für mein Verständnis dann nur, an welchen Tagen diese Stunden erbracht werden. Warum wird denn weniger gearbeitet? Ist es der Wunsch des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin? Wenn der Arbeitgeber weniger verlangt, hält er sich nicht an den Vertrag. Wenn die Arbeitnehmerin weniger arbeiten möchte oder kann, kann sie natürlich nicht vollen Lohn für weniger Arbeit verlangen. Wie kommt es denn zu der kürzeren Arbeitszeit? Wurde das mit dem AG besprochen?

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Meine Frau ist Nanny und weniger tätig gewesen, da das Kind längere Zeit im Kinderhort war. Die verminderte Arbeitszeit kam also auf Wunsch des AG zustande. Eine Einigung bzw. Änderung wurde schriftlich nicht festgehalten.

FAQ:1129

Hallo,

Hallo,

da Du den Vorschalttext (FAQ:1129) bei der Frageformulierung ignoriert hast, deshalb nur der Hinweis, daß sich deine Frau mal mit dem § 615 BGB (Annahmeverzug) auseinandersetzen sollte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug

Andreas

&Tschüß
Wolfgang