Hallo,
meine Frau ist gerinfügig beschäftigt gewesen auf 400 EUR basis. Im Vertrag finden sich folgende §§
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Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 72 Stunden pro Monat, nach bedarf und Absprache.
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Der AN erhält eine monatliche Vergütung von 400 (max. 400 EUR). Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird überwiesen auf …
Eingebürgert hat es sich leider in letzter Zeit, dass meine Frau sehr wenige Stunden pro Monat arbeitet und nur mit Stundenlohn bezahlt wird.
Ist es korrekt, dass eine Kürzung des monatlichen Betrags vorgenommen werden kann? Ich verstehe § 2 so, dass pauschal 400 EUR gezahlt werden und der AG dafür bis zu 72 Stunden pro Monat Arbeit einfordern kann.
Vielen Dank vorab.
Andreas