Hallo,
angenommen, ein Kleinunternehmer möchte seine Belege nicht mehr alleine sortieren und sucht sich eine Aushilfe, die ein paar Stunden kommt und ihm hilft.
Müssen ab der ersten Stunde der Beschäftigung Sozialabgaben entrichtet werden? Auch wenn die Aushilfe nur eine Stunde im Monat tätig wird und zudem noch privat krankenversichert ist?
Gäbe es eine andere denkbare Lösung, die trotzdem legal ist?
Vielen Dank,
schönen Tag noch
Barbara