Stundenweise Reinigungskraft und Versicherung

Hallo zusammen,

Bis zu einem Einkommen von 400 Euro pro Monat kann man ja sozialversicherungsfrei arbeiten. Wenn man jetzt z. b. eine Reinigungskraft für den privaten Haushalt auf Stundenbasis einstellt, dann kann es ja durchaus sein, daß selbige Kraft noch andere Putzstellen hat und damit insgesamt auf über 400 Euro kommt, ergo müssen die Versicherungsbeiträge abgeführt werden. Aber: Woher soll der Wohnungsinhaber wissen, daß seine Kraft insgesamt über der Grenze liegt? Wenn er es nicht weiß, was ist dann im Falle eines Unfalls im betreffenden Haushalt? Und wenn, als Beispiel, selbige Kraft 3 Stellen hat bei denen sie monatlich 160, 200, und 240 Euro verdient, welcher Auftraggeber zahlt dann wieviel Beiträge an die Sozialversicherung?

Fragen über Fragen von Ralph

Früher (war das der 640-DM-Job oder so?) war eine Reinigungskraft gut beraten, ein Weihnachtsgeschenk Ihres Chefs nur bedachtsam anzunehmen. Rutscht man nämlich durch den geldwerten Vorteil über die Bemessungsgrenze, dan muss man (aka die Reinigungskraft) sämtliche Sozialabgaben nachbezahlen. Ob der Chef einen AG-Anteil ebenfalls nachzahlen musste, das Detail ist mir entgangen.

Gruß

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