Stundenzettel zu Reparaturrechnungen Pflicht?

Hallo Zusammen!

Ich arbeite für eine Hausverwaltung und eine Mieterin von uns hat eine Firma beauftragt Reparaturen in ihrer Wohnung vorzunehmen.

Die Rechnung wurde von der Mieterin an uns weitergeleitet, da der Auftragswert übersteigt den der Mieter für eine Kleinreparatur selber zahlen müsste.

Da die Leistungen nur auf der Rechnung aufgezeigt werden und es keinen separaten Stundenzettel/Leistungsnachweis gibt, habe ich den Nachunternehmer gebeten einen vom Mieter unterschriebenen Leistungsnachweis zukommen zu lassen.

Der Nachunternehmer weigert sich aber und besteht darauf, dass die Ausstellung des Nachweises nicht nötig sei und dass das Pochen auf unterschriebene
Stundenzettel eine Unart sei, die
unterstellt, dass etwas nicht korrekt
abgerechnet wurde.

Hat er Recht oder können wir mit der Begleichung seiner Forderung warten, bis wir den Nachweis haben?

Hallo.
So viel ich weiß, muss keine Stundenzahl aufgelistet werden, wenn es ein Werksvertrag ist= Er muss etwas reparieren oder herstellen, egal wie lange er braucht und dran rumschraubt. Er schuldet jedoch den erfolg - sprich: es muss am Ende funktionieren…!
Wenn es ein Dienstleistungsvertrag ist, kriegt er das Geld für seine erbrachten Stunden - wurscht, ob es am Ende funktioniert…
Gruß - Helena

Für diese unterschriebenen Stundenzettel gibt es meines Wissens keinerlei rechtliche Grundlage.

Das ist INNERHALB einer Firma üblich um über den Endverbraucher gegenüber den Chef der Firma einen Beleg intern zu haben.

Aber eine Rechnung als solches ist allein ausreichend und rechtsverbindlich.

Du kannst also nicht so einen Stundenbeleg erwarten.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann muss ich wohl darauf verzichten.
Das Problem ist einfach, dass ich keinen Beleg über die erbrachten Leistungen habe. Es gibt keine Abnahme über die Arbeiten.

Wie sieht das denn aus wenn es ein Versicherungsfall ist und der Gebäudeversicherer diese Nachweise anfordert? Gilt dann das Gleiche?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann muss ich wohl darauf verzichten.
Das Problem ist einfach, dass ich keinen Beleg über die erbrachten Leistungen habe. Es gibt keine Abnahme über die Arbeiten.

Wie sieht das denn aus wenn es ein Versicherungsfall ist und der Gebäudeversicherer diese Nachweise anfordert? Gilt dann das Gleiche? … mehr auf %url%