Stundung der Vorfälligkeitsentschädigung ?

Liebe/-r Experte/-in,

nun steht es fest, ich habe ein Burnout und Arthrose an der Wirbelsäule. Aus diesem Grund verliere ich zum 31.12.2011 meine Arbeit. Laut Krankenkasse ist meine Erwerbstätigkeit erheblich gefährtdet und im Moment weiß keine ob und wenn ja welchen Job ich noch machen kann.
Daher habe ich mich entschlossen, mein 2005 gebautes EFH zu verkaufen. Einen Makler habe ich bereits eingeschaltet und hätte nun gern gewußt, ob es eine Möglichkeit gibt bei der Bank die Stundung Vorfälligkeit zu beantragen.
Die Zinsbindung läuft noch bis 6/2015 und die Restschuld wird zum 31.12.2011 bei ca. 115.000€ liegen.

Vielen DAnk für Eure Hilfe

Hallo,

zunächst einmal hat die Bank einen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Zinsen sind seit 2005 deutlich gefallen, der Schaden wird beträchtlich sein.

Leider jedoch rechnen viele Banken noch immer falsch. Deshalb lass die Berechnung der Bank von der Verbraucherzentrale oder einem Sachverständigen überprüfen.

Dann ist da noch die Überprüfung des Darlehensvertrages auf Formfehler durch einen Rechtsanwalt. Sollten sich Formfehler herausstellen, würde sich der Darlehenszins rückwirkend deutlich verringern. Das hätte auch einen erheblichen Einfluss auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

Vielleicht erreichst Du über die Mitleidstour eine Reduzierung des korrekten Vorfälligkeitsentgeltes. Ist ein Versuch wert, wenn auch in der Regeln nicht erfolgreich.

Hoffe, Du hast Erfolg mit Deinen Bemühungen.

Grüße
Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger