Stundung nach Insolvenz

Hallo,

die Insolvenz bzw. (Wohlverfahlttenszeit) ist vorbei, nun kam der Antrag und bitte um offen legung wegen den weitern kosten.
Gut dies wurde erledigt, nun kam ein Brief in dem steht:

Wird die durch den Beschluss am 01.01.2009 bewilligte Stundung der Verfahrenkosten verlängert.

Die Stundung endete mit der Erteilung zur Restschuldbefreiung am 01.01.2014.
Bedeutet dies nun das die Große Rechnung nun kommt oder man komplett befreit ist?
Oder tretten jetzt erneut diese vier jahre in kraft?

Hallo!

Die Stundung endete mit der Erteilung zur Restschuldbefreiung
am 01.01.2014.

Eigentlich müssen die Verfahrenskosten mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezahlt werden. Die Verfahrenskosten können aber gestundet werden. Das ist offensichtlich geschehen.

Bedeutet dies nun das die Große Rechnung nun kommt oder man
komplett befreit ist?

Mit der Restschuldbefreiung ist der Schuldner die bis zur Verfahrenseröffnung aufgelaufenen Schulden los (soweit sie nicht Ergebnis unerlaubter Handlungen waren), aber die Verfahrenskosten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung, müssen also bezahlt werden.

Oder tretten jetzt erneut diese vier jahre in kraft?

Von alleine gibt es keine weitere Stundung. Der Schuldner muss seine Vermögensverhältnisse darlegen und beim Amtsgericht einen Stundungsantrag stellen. Soll Ärger vermieden werden, muss der Antrag fristgerecht bei der Geschäftsstelle des Gerichts eintreffen.

Gruß
Wolfgang