Ich da mal eine Frage:
Wenn jemand zur Zahlung von Unterhalt vepflichtet ist und auf grund der Aufnahme eines Studiums nicht mehr zahlen kann, wird die Unterhaltszahlung gestundet.
Gibt es hier nun eine Verjährungsfrist für die aufgelaufenen Zahlungen, oder müssen alle aufgelaufenen Ansprüche später nachgezahlt werden?
Hallo !
Also wenn man die Forderung nur lange genug stundet,dann wäre sie irgendwann einmal verwirkt und man käme um die Nachzahlung herum ?
Ist das die Frage ?
Es ist doch so,verjähren kann nur eine Forderung,die noch nicht gestellt ist, sonst verjährt das m.E. allenfalls nach 30 Jahren.
MfG
duck313
Ich da mal eine Frage:
Wenn jemand zur Zahlung von Unterhalt vepflichtet ist und auf
grund der Aufnahme eines Studiums nicht mehr zahlen kann, wird
die Unterhaltszahlung gestundet.
nein, da wird nichts gestundet.
ist der schuldner infolge des studiums nicht mehr leistungsfähig (warum ?), entfällt die unterhaltspflicht und ist nicht nur aufgeschoben. d.h. der unterhalt muss nicht nachgezahlt werden, sobald der schuldner wieder leistungsfähig wird. die frage nach verjährung oder stundung stellt sich bei diesem nicht entstandenen anspruch nicht mehr.
natürlich müsste die leistungsfähigkeit tatsächlich entfallen sein. wenn eine angemessene ausbildung bereits besteht, kann es möglich sein, dass fiktive einkünfte weiterhin bestehen, obwohl das studium aufgenommen wird…