Stundungsantrag beim Finanzamt

Hallo,

folgende Frage habe ich und ich hoffe, das ich vielleicht eine Antwort erhalte.

Der Fall sei kurz geschildert. Mr. X arbeitet als Subunternehmer im Irak für eine britische Firma, die Ihren Tochtersitz in Bahrain hat. Das Gehalt wird aus Bahrain gezahlt. Mr. X hat sich damals 2005 vom Arbeitgeber beraten lassen und auch von Ämtern in GB, das dieses Steuerfreie Einkünfte sind. Mr X lebt aber in D und war nun immer der Meinung nach der Beratung, das es überall steuerfrei ist. Somit, hat er in D nie eine Steuererklärung abgegeben. 2008 bekam er dann die Aufforderung und mußte alles nachreichen.
Begründung: Mr. X ist in D nicht steuerfrei, da es sich hier um das Welteinkommen handelt und D mit Bahrain kein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Somit fällt die 183 Tage regelung weg und alles ist voll in D nachzuversteuern.

Mr. X hat nun eine Steuernachzahlung von 62000 Euro zu vollbringen. Nach Bearbeitung vom Steuerberater ist dieses abgegeben worden, aber alles auf einmal kann Mr x nicht begleichen. Die Auftragslage sieht nicht mehr so gut aus und es kann gut möglich sein, das Mr X keine Aufträge erhält.

Man hat nun einen Stundungsantrag gestellt. Vermögensverhältnisse wurden aufgestellt und unterdem Strich kommt 0 Vermögen raus. Kredit wurde beantragt, der mit 30000 bewilligt wurde. Den Rest solle man in 20 Monaten, in Raten abbezahlen. (normalerweise 12 Monate Stundung, aber da war man schon gnädig.)

Was würde nun also passieren, wenn man die 30.000 Euro zahlen kann, vielleicht auch einige Raten, aber bei schlechter Auftragslage, sprich wenn kein Einsatz im Irak ist, bekommt man kein Gehalt. Würde sich das Finanzamt mit der Anzahlung von 30.000 Euro und den Raten zufrieden geben? Als Vergleich? Was hat das für Folgen, wenn man nicht mehr zahlen kann? Unterhalt für 2 Kinder sind auch zuzahlen 17 und 19. Das Grundbuch ( Haus der Ehefrau, geheiratet wurde 2007) wäre mit einer Absicherung für den Kredit voll belastet. Alle weiteren Kreditmittel sind ausgeschöpft.

Vielen Dank im Vorraus für eine hilfreiche Antwort, die vielleicht gute oder nicht so gute Hoffnung geben mag. Aber vielleicht einen Tip, wie man weiter machen soll.

Danke

Es sollte schleunigst eine Aufteilung der Steuerschuld beantragt werden, dann hat das FA keinen Zugriff auf das Haus der Ehefrau.

Beim Ehemann kann bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden.

Das FA kann theoretisch auch das Insolvenzverfahren für den Ehemann beantragen.