Sturm - Steinplatten fallen auf Nachbars Fliesen

Hallo zusammen,

am 24.09.12 sind bei einem Sturm (Stärke 8-9) Steinplatten aus unserem 3. Stock auf die Fliesen des Souterrain Nachbarn gefallen, drei 15 x 15 cm Fliesen. Nun beginnt gerade ein Nachbarschaftsstreit. Also ist es mir Recht, dass die Versicherung mir gesagt hat, dass ab Windstärke 8, die Nachbarn ihre eigene Haftpflicht in Anspruch nehmen muss und ich da raus bin. Ist das so einfach?
Wäre ja klasse, denn das Auftreten von denen geht mir wirklich gegen den Strich :frowning:

Hallo,
die Aussage das die Haftpflicht des Geschädigten seinen eigenen Schaden zahlt ist ganz sicher nicht richtig.

Waren die Steinplatten bestandteil der Terrasse, und somit bestandteil des Gebäudes?
In diesem Fall würde die Wohngebäudeversicherung den Sturmschaden bezahlen.
Sind allerdings von Ihnen einfach auf der Terrasse unzureichend gesichert gelagerte Platten vom Sturm herrunter geworfen worden, ist Ihre Privathaftplichtversicherung zuständig.

Den eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf die Sie schuldhaft verursacht haben (hier eben die unzureichende Sicherung der Platten, wenn diese nicht als Gebäudebestandteil betrachtet werden können).

Eine ablehnung der Privathaftpflichtversicherung (bitte nur Schriftlich) bedeutet auch daß Sie keine Schuld trifft und Sie folglich nicht haftbar zu machen sind.
§823 BGB

freundliche Grüße
Andreas Piechel

Hallo zusammen,

am 24.09.12 sind bei einem Sturm (Stärke 8-9) Steinplatten aus unserem 3. Stock auf die Fliesen des Souterrain Nachbarn gefallen… Nun beginnt gerade ein
Nachbarschaftsstreit. Also ist es mir Recht, dass die
Versicherung mir gesagt hat, dass ab Windstärke 8, die
Nachbarn ihre eigene Haftpflicht in Anspruch nehmen muss und
ich da raus bin. Ist das so einfach?..

hallo tink2388, der fremde Schaden kann bei einer Gebäude-Sturm-Versicherung versichert sein. werden Sie weiter haftpflichtig gemacht, müssen Sie Ihre Haftpflicht einschalten, die für Abwehr oder Befriedigung die rechtlichen Voraussetzungen prüft. mfG versifa
Hallo zusammen,

am 24.09.12 sind bei einem Sturm (Stärke 8-9) Steinplatten aus
unserem 3. Stock auf die Fliesen des Souterrain Nachbarn
gefallen, drei 15 x 15 cm Fliesen. Nun beginnt gerade ein
Nachbarschaftsstreit. Also ist es mir Recht, dass die
Versicherung mir gesagt hat, dass ab Windstärke 8, die
Nachbarn ihre eigene Haftpflicht in Anspruch nehmen muss und
ich da raus bin. Ist das so einfach?
Wäre ja klasse, denn das Auftreten von denen geht mir wirklich
gegen den Strich :frowning:

Hallo,

sofern Platten oder Steine Ihres Gebäudes Beschädigungen beim Nachbarn hervorgerufen haben, dann sollten Sie das Ihrer Privathaftpflicht melden, dann wird diese das mit dem Nachbarn regelen und Sie sind aus der „Schusslinie“.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Sind Sie Eigentümer des Wohnhauses oder nur Mieter?

egal…
zahlen tut die Gebäudeversicherung bzw. die Haftpflicht vom Vermieter!

was regt der Nachbar sich so auf…???
wasn das fürn Heini…???

Also normalerweise zahlt z.B. die Wohngebäudeversicherung gerade erst ab einer gewissen Windstärke. In Ihrem Fall wäre aber m.E. die Wohngebäudehaftpflicht zuständig. Grundsätzlich ist der Eigentrümer für Schäden verantwortlich, die durch seine Immobilie verursacht werden. Inwiefern hier die Haftpflichtversicherung des Geschädigten eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen. Sie sollten aber versuchen, den Schaden über eine Versicherung abzuwickeln. Dann wäre auch der Frieden mit dem Nachbarn gewahrt.

Hallo,

also bei der Haftpflichtversicherung, die euer Nachbar sicher in Anspruch nehmen will, kommt es immer darauf an, ob dem „Verursacher“ ein Verschulden angelastet werden kann. Das ist von eurem Versicherer zu prüfen.

Die Haftpflichtversicherung kommt auch max. nur für den Zeitwert der beschädigten Sache auf, daher ist es immer ratsam, zunächst seine Gebäude- bzw. Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, die nimmt dann Regress beim Haftpflichtversicherer, das ist aber in der Regel ein interner Prozess zwischen den Versicherern, von denen der Geschädigte in der Regel nix mitbekommt.

Ich nehme nun mal an, dass euer Versicherer kein Verschulden bei euch sieht und deshalb auf die eigene Gebäudeversicherung des Nachbarn verwiesen hat.

Ärgerlich so ein Nachbarschaftsstreit, aber verlaßt euch nun einfach auf euren Versicherer und wartet ab, was kommt.

sorry …erst heute war der Hinweis zu lesen, dass diese Anfrage noch unbeantwortet ist:

Es gibt einen „Grundsatz“ bei Versicherungen:
die eigene Versicherung geht vor „FREMDVERSICHERUNG“.
So auch in diesem Fall.
Zuerst muss die eigene Sturmversicherung (vom Hausbesitzer) sich um den Schaden kümmern und diese zahlt auch den Neuwert der Fliesen. Diese Hausversicherung prüft die Regressmöglichkeit über ihre private Haftpflichtversicherung.
Ihre Haftpflicht muss nicht bezahlen, wenn Ihnen kein Verschulden nachzuweisen ist. Waren die Steinplatten lose und drohten auch ohne Sturm runterzufallen?