Hallo zusammen,
wir haben im Jahr angefangen 2010 ein Haus zu bauen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sturmklammern noch keine Pflicht. Das Dach wurde auch noch im Jahr 2010 eingedeckt.
Die Bauabnahme erfolgte erst im März 2011 - also als die Klammern schon Pflicht waren.
Können wir jetzt vom Bauträgter die Nachrüstung verlangen? Wir befinden uns noch in der Gewährleistungsfrist.
Vielen Dank
DaWoe
Gewährleistung gut und schön. Aber zum Zeitpunkt der Montage/Erstellung war es doch eben keine Pflicht. Um hier den genauen Sachverhalt zu klären denke ich ist ein Anwalt zu kontaktieren. Denke aber das die geltenden Bauvorschriften am Zeitpunkt der Erstellung Gültigkeit haben. Aber nochmal: Ein Anwalt wird hier zuverlässig Rechtssicherheit bringen. Was sagt denn der Bauleiter? Auch der sollte kompetent sein. Ist das ausführende Gewerbe schon auf das Problem angesprochen worden?
Hallö,
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Neue Anforderungen an sturmsichere Dächer
Dort steht seit 18.01.2008 Deubachbericht.
Vielleicht hilft Ihnenn das weiter.
Toi toi toi
Nicht zum Zeitpunmkt der Abnahme?
Also hier hilft doch mehr die VOB und die Frage nach geschuldeten Leistungen. Also im Grunde ist das so. Wenn eine Leistung verlangt wird oder notwendig wird, die nicht bei Vertragsschluss beschrieben wurde, dann handelt es sich um eine Mehrleistung als SoWieSo-Leistung. Das bedeutet die Leistung ist eine Zusätzliche Leistung die bei Beauftragung entweder vergessen oder noch nicht notwendig war und wird somit kostenpflichtig zusätzlich ausgeführt. Auf Deutsch. Die Klammern müssen dann bezahlt werden.