Hallo zusammen,
gibt es Richtlinien, die bestimmen, dass man bei einem Neubau Sturmklammern an den Ziegel anbringen muss?
Hintergrund: Bei einem Bau eines Fertighauses über einen Bauträger, wird behauptet, dass es neue Richtlinien gibt, die besagen, dass die Ziegel mit Sturmklammern gesichert werden müssen.
Es macht irgendwie den Eindruck, dass die „Richtlinie“ evtl. ein Vorwand ist, um nachträglich Gewerke zu vergeben bzw. um mehr Kosten zu produzieren.
Unabhängig davon, dass Sturmklammern sicherlich sinnvoll sind, würde mich interessieren, ob es so einen Richtlinie gibt, bzw. auch wie lange schon.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Pitufino
Hallo,
also Erstens: GidF: http://www.gidf.de/
aber Zweitens (und diesmal ist es ernst gemeint):
http://www.fos.de/de/Aktuelles_News_Detail.htm?id=38…
oder:
http://www.baupraxis-blog.de/sturmsichere-daecher/
und Drittens:
Ihr habt bestimmt ein Angebot für das Haus. Da es sich aber um eine gesetzlich geforderte Leistung handelt, die nicht nach gutdünken des Bauträgers ausgelegt werden kann, ist, selbst wenn es nicht ausdrücklich im Werkvertrag erwähnt wird, die Leistung geschuldete. Falls die Sturmklammern in dem speziellen Fall eingebaut werden müssen, so hat das der Bauträger vorher zu prüfen und in seiner Kalkulation berücksichtigt (oder er hätte es sollen).
Es gibt keinen berechtigten Grund, dass der Käufer für Fehlleistungen des Bauträgers oder dessen Subunternehmer aufkommen muss.
Die Sturmhaken müssen Eingebaut werden und ein Mehrpreis darf nicht verlangt werden.
MfG
Uli
Hallo
gibt es Richtlinien, die bestimmen, dass man bei einem Neubau
Sturmklammern an den Ziegel anbringen muss?
Es gibt die Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks. Die sind allerdings keine Richtlinien. Was du vermutlich meinst: Ob es diesbezüglich eingeführte technische Baubestimmungen oder andere einzuhaltende technische Regeln gibt. Hierzu müsste man eigentlich wissen, in welchem Land das Bauvorhaben liegt, denn Bauordnungsrecht ist Ländersache. Aber man kann wohl soviel sagen, dass die Fachregeln auch von Gesetzes wegen in jedem Land zu beachten sind, ja.
Hintergrund: Bei einem Bau eines Fertighauses über einen
Bauträger, wird behauptet, dass es neue Richtlinien gibt, die
besagen, dass die Ziegel mit Sturmklammern gesichert werden
müssen.
Die aktuelle Fassung dieser Richtlinien ist am 1. März 2011 veröffentlicht worden. Ob der Vertrag von vorher oder nachher datiert, musst du selbst wissen. Datiert er von nachher, war die Erfordernis dem Bauträger bekannt und somit ohne weiteres von ihm in den Angebotspreis einzukalkulieren. Datiert er von vorher, so gilt nach VOB/B, jedenfalls sofern die wirksam vereinbart wurde, dass die Leistung den technischen Regeln im Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss. Ob ihm das einen zusätzlichen Vergütungsanspruch verschafft, steht im Vertrag. Dies zu beurteilen ist Aufgabe eines juristischen Sachverständigen, der den Vertrag kennt.
Es macht irgendwie den Eindruck, dass die „Richtlinie“ evtl.
ein Vorwand ist, um nachträglich Gewerke zu vergeben bzw. um
mehr Kosten zu produzieren.
Die Fachregeln gibt es und sie gelten. In welchem Umfang sie auf das Bauvorhaben sinnvoll und anwendbar sind, kann ebenfalls nur ein Fachmann (diesmal ein technischer) mit Detailkenntnis des konkreten Projekts beurteilen.
Ich liebe diese Bauherrenlaien, die die größte Investition ihres Lebens mal eben ohne fachliche Hilfe (bzw. mit kostenloser…) durchziehen zu können glauben.
Schöne Grüße
smalbop