Guten Abend zusammen, folgende Frage ist aufgetaucht bei der Regulierung eines Sturmschadens aus Januar 2007… (Kyrill):
Die Gebäudeversicherung hat zur Regulierung eines Sturmschadens einen Gutachter geschickt, dieser hat die Angelegenheit begutachtet und von einem Handwerker (nicht ortsansässig, der den Schaden nicht selbst in Augenschein genommen hat, somit recht oberflächlich ein Angebot nach seinen Vorgaben erstellen lassen - Wert ca. 2.000 Euro. In diesem Angebot sind nach Ansicht des VN nicht alle erforderlichen Arbeiten enthalten. Der VN hat einen ortsansässigen Handwerker, der das Gewerk vormals auch erstellt hat bzw. sonst immer alle anfallenden Arbeiten am Haus ausführt mit einem Kostenvoranschlag beauftragt - Wert hier ca. 5.000 Euro (incl. dem Aufwand für den Dachdecker, den Glaser und den Gerüstbauer).
Die Versicherung bietet an, den Schaden nach Gutachten 2.000 Euro reparieren zu lassen…
Der VN hat das Angebot des ortsansässigen Handwerkers an den Gutachter gesandt. Nach Aussage des Gutachters wäre der Unterschied zwischen den beiden Angeboten aber enorm und er hat daher ein Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet beauftragt, ein neues Angebot zu erstellen. Dieser Unternehmer ist ein sog. Handwerkerservice der Renovierungen, Sanierungen, Modernisierungen und Umbauten vornimmt = Partner der Versicherungswirtschaft, arbeitet bundesweit.
Der VN würde natürlich gerne bevorzugt den ortsansässigen Handwerker beauftragen, der bisher alle Tätigkeiten zur Zufriedenheit und ohne Reklamationen ausgeführt hat.
VN lebt im Rheinland…
In welcher Form kann die Versicherung jetzt dem VN vorschreiben, die Regulierung des Schadens durch solch ein Allround-Unternehmen vornehmen zu lassen, welches auch noch mehr als 200 Km entfernt seinen Sitz hat bzw. wie sollte der VN jetzt die Angelegenheit weiter voran treiben, damit der Sturmschaden endlich erledigt werden kann?
Vielen Dank, freue mich über Rat und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
Anke