Sturmschaden

Hallo Experten,
letzte Nacht wurde ich etwas unsanft aus der Nachruhe geholt, nachdem sich eine ca. 15m hohe Birke auf unser Haus gelegt hat.
Nun, daß dieser Schaden von der Gebäudeversicherung abgedeckt wird ist klar. Nur stand dieser Baum direkt am Zaun neben dem Tor und hat beim umkippen den Zaun massiv beschädigt. Ist dies jetzt als Folgeschaden anzusehen und wird mitreguliert oder zahlt die Versicherung nur den Schaden am Haus (der Feuerwehreinsatz war gratis). Morgen kommt der Sachverständige und schaut sich unseren „Bombenkrater“ an. Bin dankbar für jeden Hinweis.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Nun, daß dieser Schaden von der Gebäudeversicherung abgedeckt
wird ist klar.

Nur denn, wenn das Risiko Sturm versichert ist. :smile:

Ist dies jetzt als Folgeschaden anzusehen und wird mitreguliert :oder zahlt die Versicherung nur den Schaden am Haus (der
Feuerwehreinsatz war gratis).

Folgeschaden von was? Folgeschaden wäre es dann, wenn versicherte Gegenstände weitere Gegenstände beschädigen, die ggf. nicht direkt betroffen waren.

Es wäre möglich, diese in den Vertrag miteinzufügen:

Siehe §1.3. VGB

Gruß
Marco

Hallo Sebastian,

die Deckungskonzepte, die ich kenne beinhalten die Einfriedung. (damit wäre das mitversichert) Letztlich gibt darüber aber nur Deine Police Aufschluß.

Andreas

Hi Marco,
zu erst einmal Danke für die Antwort.

Klar ist Sturmschaden mit drin :wink:
War übrigens so heftig, das es unserem Dorfkäseblatt ein Bild auf der Titelseite wert war.

Folgeschaden von was? Folgeschaden wäre es dann, wenn
versicherte Gegenstände weitere Gegenstände beschädigen, die
ggf. nicht direkt betroffen waren.

Folgeschaden in dem Sinne, das die Baumwurzel beim Austritt aus dem Erdreich den Zaun und die Natursteineinfassung des Tores mitbeschädigt hat. Hier ist Folgeschaden vielleicht nicht der richtige Ausdruck, aber schliesslich ist ja nicht der Baum gegen umfallen versichert, sondern das Haus gegen Sturmschäden. Gehört aber nun der Zaun zum Haus ? Die Versicherung hat mir heute zumindest schon mal eröffnet, das sie der Abtransport des Baumes nichts angeht (braucht jemand ganz zufällig Meterweise Kaminholz?).
D.h., der direkte Schaden ist ja Baum auf Haus, der indirekte Schaden ist durch die Entwurzelung des Baumes entstanden. Hier habe ich nun die Information, das die Einfriedung nicht direkt zum Haus gehört und daher nicht unbedingt mitversichert ist.
Da ich das Haus nur gemietet habe, kenne ich die genauen Bedingungen nicht (unsere Vermieterin erst recht nicht, weil doof). Da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, wer zahlt für den Zaun? Zur Not reparier ich den selber, möchte nur nicht so gern von der Versicherung aus Unwissenheit über den Tisch gezogen werden.

Es wäre möglich, diese in den Vertrag miteinzufügen:

Macht die Vermieterin bestimmt nicht, da chronisch geizig :wink:

Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

zu erst einmal Danke für die Antwort.

gern geschehen :wink:

Klar ist Sturmschaden mit drin :wink:

So klar ist das nicht :wink:

Folgeschaden in dem Sinne, das die Baumwurzel beim Austritt
aus dem Erdreich den Zaun und die Natursteineinfassung des
Tores mitbeschädigt hat. Hier ist Folgeschaden vielleicht
nicht der richtige Ausdruck, aber schliesslich ist ja nicht
der Baum gegen umfallen versichert, sondern das Haus gegen
Sturmschäden. Gehört aber nun der Zaun zum Haus ?

Nein… Der Baum gehört zum Grundstück und per zusätzlichem Einschluss kann man Grundstücksbestandteile mitversichern. Siehe meiner vorigen Aussage zum Thema.

Folgeschaden wäre es dann, wenn die Dachziegel vom Sturm runterfallen und dabei z.B. ein Auto beschädigen.

Die Versicherung hat mir heute zumindest schon mal eröffnet, :das sie der Abtransport des Baumes nichts angeht (braucht :jemand ganz zufällig Meterweise Kaminholz?).

Ich. :wink: nur bisschen weißt entfernt :wink:

D.h., der direkte Schaden ist ja Baum auf Haus, der indirekte
Schaden ist durch die Entwurzelung des Baumes entstanden.

Der indirekte Schaden wäre aber nur versichert, wenn er durch versicherte Gegenstände passiert wäre. Ist er ja aber nicht… Weil Baum nicht versichert. Und die zeitliche Folge lässt nur diesen Schluss zu.

Hier habe ich nun die Information, das die Einfriedung nicht :direkt zum Haus gehört und daher nicht unbedingt mitversichert :ist.

Siehe meine Aussage :wink:

Da ich das Haus nur gemietet habe, kenne ich die genauen
Bedingungen nicht (unsere Vermieterin erst recht nicht, weil
doof). Da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, wer zahlt
für den Zaun?

Wenn du ihn gemietet hast, würde ich denken, dass deine Vermieterin diesen zu reparieren hat, weil du dafür deinen Mietzins zahlst… aber dies kannst du vielleicht nochmal bei Recht klären.

Gruß
Marco

hallo Sebastian,
erste Frage: ich glaube aus Deinen Zeilen entnehmen zu können, dass es nicht Dein Haus ist, sondern gemietet.
Was hast Du dann mit der Versicherung zu tun?
Das ist Angelegenheit der Eigner eines Hauses. Und wenn die nicht versichert sind, müssen sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Zweite Frage: wo stend der Baum? Auf dem Grundstück? Und wem gehörte er. Dem Eigner des Hauses?
Wenn nicht, ist die Versicherung des Hauses nicht zuständig, sondern der Eigner des Baumes (Haftpflicht)
Grüße
Raimund

Hi Raimund,

Wenn nicht, ist die Versicherung des Hauses nicht zuständig,
sondern der Eigner des Baumes (Haftpflicht)

Aber auch nur dann, wenn ihn ein Verschulden trifft :smile:

aber sonst hast du natürlich recht… das ist Angelegenheit des Vermieters, da er Mietzins für eine einwandfreie Wohnung (hier Haus) zahlt.

Gruß
MArco

Hallo Raimund,
zuerst mal Danke für die Antwort. Ja, das Haus ist gemietet. Aber die Umstände sind hier etwas anders. Da uns das Haus in dieser Alleinlage damals gereizt hat, haben wir es gemietet. Allerdings war das Haus eine Ruine (keine Fenster, keine Heizung, elektrische Anlage quasi nicht vorhanden etc.). Daraufhin haben wir das Haus auf eigene Kosten renoviert. Im Gegenzug wohnten (renovierten) wir das erste Jahr mietfrei und danach wurde eine sehr geringe Miete auf 15 Jahre festgelegt. Leider verstarb der Vermieter und seine Kinder erbten das Haus, waren damals aber noch nicht volljährig, also hat es die Frau des Vermieters „verwaltet“. Nur kümmert sie sich kein Stück um dieses Haus. Nach wie vor zahlen wir alle kleineren Reparaturen selbst, auch den Zaun haben wir damals gesetzt. Der Vermieterin ist es völlig egal, ob da ein Zaun steht oder nicht. Uns aber nicht (allein schon wegen der Hunde, die tagsüber das Haus bewachen). Da der Mietvertrag aber in 2 Jahren ausläuft und noch keine Verlängerung in Sicht ist, möchte ich jetzt weder Arbeit noch Geld in dieses Haus stecken. Von daher ist das ganze rechtlich schon sehr kompliziert, denn eigentlich gehört der Zaun uns, obwohl wir nur zur Miete wohnen.
Gruss Sebastian

hallo Sebastian,
hilft Dir alles nichts. Die Versicherung kann nur vom Eigner (nicht Besitzer) abgeschlossen werden. Du hast aber, zumindest lese ich das aus Deinen Zeilen, keine eigene Versicherung abgeschlossen. Oder doch? Du kannst meines Wisserns diese Versicherung nur im namen des Eigners abschließen. Als Mieter bist Du nicht dazu berechtigt. Falls einer unserer Mitleser es besser weiß, bitte melden!
Also wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als entweder auf eigene Kosten zu reparieren oder Dir eine neue Bleibe suchen.
Ich halte Dir beide Daumen, dass ich hier falsch informiert bin.
Nebenbei: kannst du die Hütte nicht kaufen? Muss ja keine Einmalsumme sein. Vereinbare doch eine ratierliche Zahlung. Praktisch einen Mietkauf.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

meines Wissens nach ist der Besitz des Hauses nicht die unbedingte Voraussetzung. Ich werde mich hierbei aber mal schlau machen.

Gruß
Marco

Hallo Raimund,
eine Versicherung besteht ja schon von Seiten des Vermieters. Allerdings hege ich den Verdacht, das der Vermieter sich die Kohle für den Zaun einstreicht und ich die Arbeit habe. Kaufen würde ich gern, allerdings denkt unsere Vermieterin, das dies ein Millionenobjekt sei, das es in der Alleinlage im unserem Nobelvorort von HH liegt. Nun gut, das Grundstück hat 5.000m².
Aber es ist kein Bauland, d.h. wenn die Hütte abgerissen würde, ist es nur noch Weideland. Anbau wird nicht genehmigt und ich bin nicht bereit Millionen für eine 70m² Hütte Bj.1908 zu zahlen.
Ich werde wohl mal dem Versicherungsmenschen, der sich am Montag den Schaden ansehen will, ein wenig auf den Zahn fühlen. Sollte die Versicherung den Zaun nicht bezahlen, dann muss ich wohl wieder improvisieren :wink:
Gruss Sebastian

hallo Sebastian,
na, ja, an den Kosten für die Reparatur des Zaunes wirst Du ja nicht pleite gehen!
Dein Pech (oder besser Dein Fehler) war, dass Du Dir kein Vorkaufsrecht und die geleistete Arbeit hast vertraglich honorieren lassen.
Die Eigenrin wird jetzt halt sagen: ab Datum xx bekomme ich y € Miete. Wenn es Dir nicht passt, aufwiedersehen! Und findet sofort einen neuen Mieter. Aufwand für die Renovierung? 0,- €!
Kein schlechtes Geschäft!
Grüße
Raimund

Versicherung
Hallo Sebastian,

also du kannst schon eine Versicherung für das Haus abschließen. Dies ganze nennt sich dann Versicherung für fremde Rechnung.

Vielleicht hilft dir das ja schon weiter.

Gruß
Marco

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Danke
Hi Marco,
danke für den Tipp. Werd mich mal schlau machen.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

hatte ich vergessen … das wird in §73 ff. VVG geregelt.
Den Link dazu findest in der Linkliste des Brettes.

Gruß
Marco