Hallo Ihr Experten,
wie seht ihr denn folgende Situation:
Zwei Nachbarn, nennen wir Sie der Einfachheit halber H und T, mit Einfamilienhäusern und zugehörigen Gärten die unmittelbar aneinander grenzen. Im Garten von H steht ein Baum der durch einen Sturm umfällt und in den Garten von T stürzt und dabei auch T’s Zaun teilweise niederreisst und einige kleinere Schäden im Garten von T verursacht. Hauptsächlich besteht aber das Problem darin, dass dieses Ungetüm von Baum daliegt und weg muss.
Frage nun: Wessen Angelegenheit ist die Behebung des Schadens?
H meint, dass es nicht seine Angelegenheit ist, da er ja nichts für den Sturm könne und der Baum nicht in seinem Garten liege. Nachzuweisen, dass der Baum alt und umsturzgefährdet war dürfte schwierig sein.
T meint, dass es sehr wohl die Angelegenheit von H ist den Baum entfernen zu lassen und den Schaden zu beheben, da es nun mal dessen Baum ist.
Schliesslich noch: Könnte das Ganze auch Versicherungsfall sein? Wenn ja, welche und wessen (Haftpflicht von H / Gebäudeversicherung von T) Versicherung könnte den Schaden übernehmen?
Grüße,
Ticcun