Sturmschaden

Hallo

Brauche mal eine Auskunft.
Im Dez. 05 ist durch Sturmschaden unser Carport vom Nachbars Kaminabdeckplatte mehrfach durchschlagen worden.
Der Carport ist Oktober 2004 gebaut worden .
Der Schaden ist laut Dachdecker so um 2000 Euro fuer ein komplett neues Dach.
Nun meine Frage: Kann die Versicherung darauf bestehen das nur die defekten Platten am Dach erneuert werden oder muss die Versicherung die komplette Dacherneuerung bezahlen, da der Carport nachweisslich von Oktober 2004 ist??
Da ja auch farbliche Unterschiede der Platten enstehen koennen.

Ulrike

Habe noch was vergessen:
Unser darunter stehendes Fahrzeug wurde auch beschaedigt,
die Kasko vom Fahrzeug hat den enstandenen Schaden bis auf unsere 150 SB uebernommen.
Darf die Kasko bei Sturmschaden eigentlich die 150 Selbstbeteiligung von der Rechnung abziehen ???
Oder muss das die Versicherung vom Nachbarn bezahlen oder bleibe ich auf die 150 Euro sitzen??

Ulrike

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Hallo Ulrike,
streng genommen hat die Haftpflicht-Versicherung das Prinzip einer Naturalrestitution. Bedeutet nix anderes, als dass die Versicherung dir das gleichwertige wieder hinstellen muss.
Nun ist es aber so, dass dies ggf. auch in Bar abgefunden werden kann, wenn es nichts gleichwertiges gibt bzw. die Reparatur bezahlt, um es gleichwertig machen zu lassen.

Bei einem Carport gibt es immer wieder unterschiedlichen Lichteinfall und üblicherweise sind die Holzbestandteile nach gut 2 Jahren noch nicht so verfärbt, dass es aus meiner Sicht heraus ein Problem darstellen sollte, dort neues Material auch optisch zu akzeptieren.

Versuchen kannst du sicherlich dafür noch eine Minderwertpauschale herauszuschlagen, aber ich denke, dass es außer Reparatur nix geben wird.

Gruß
MArco

Hallo,
moment, wir spechen hier von einem Sturmschaden, Luftbewegung mit Windstärke 8 und darüber. Hat also nichts mit der Haftpflicht des Nachbarn sondern mit deiner Wohngebäudeversicherung zu tun. Du kannst deinen Nachbarn nicht für einen Sturm haftpflichtig machen, es sei denn, du kannst nachweisen, dass die Abdeckung auch bei geringeren Windstärken diesen Schaden verursacht hätte, aber das halte ich für unmöglich. Ersetzen werden die nur die beschädigten Elemente (hatte mal einen ähnlich gelagerten Schaden).

Wenn du Deine Teilkasko mit einem Selbstbehalt abgeschlossen hast, dann mußt su im Schadenfall diesen Selbstbehalt auch tragen, schließlich hast du ja über die Jahre auch einen geringeren Beitrag als für einen Teilkasko ohne SB gezahlt. Auch hier bleibt der nachbar außen vor.

Gruß

Michael

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Hallo Michael,

moment, wir spechen hier von einem Sturmschaden, Luftbewegung
mit Windstärke 8 und darüber. Hat also nichts mit der
Haftpflicht des Nachbarn sondern mit deiner

Beides stimmt. Wenn es ein Sturmschaden ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden zum Neuwert und holt sich den Zeitwert von der Haftpflichtversicherung des Nachbarn zurück.

Wenn es kein Sturmschaden ist (Windstärke

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Habe noch was vergessen:
Unser darunter stehendes Fahrzeug wurde auch beschaedigt,
die Kasko vom Fahrzeug hat den enstandenen Schaden bis auf
unsere 150 SB uebernommen.

Hast Du der KFZ-Versicherung mitgeteilt, dass das auto vom „Haus“ des Nachbarn beschädigt wurde ?

Darf die Kasko bei Sturmschaden eigentlich die 150
Selbstbeteiligung von der Rechnung abziehen ???

Ja, bei jedem Teilkskoschaden trägst Du Deine SB. Du kannst aber die ganze Reparatur oder Deinen SB vom Nachbarn zurückfordern, wenn ein Teil seines Hauses den Schaden verursacht hat.

Oder muss das die Versicherung vom Nachbarn bezahlen

Ja.

bleibe ich auf die 150 Euro sitzen??

Nein

Ulrike

Nordlicht