Es hat in den letzten Tagen ja ordentlich geblasen! Wir wir gestern Nachmittag feststellen mussten, hat dabei ein 80 l Blumenpott auf dem Balkon unsere Tischplatte ruiniert.
Der Pott, der sonst absolut kippfest ist - alleine von seinem Gewicht her - hat wohl den Winden nicht stand gehalten (steht ca. 1,80 m großer Bambus drin, er steht zur Sicherheit ab Herbst direkt an der Hauswand) und ist immer wieder vor die an der Hauswand stehende Tischplatte gekommen, deren Oberfläche jetzt natürlich total verkratzt ist (und das nicht nur oberflächlich, sondern tiefe Riefen).
Kann man so etwas als Sturmschaden der Hausrat melden oder ist das Pech?
Im Rahmen der Hausratversicherung ist das ein ersatzpflichtiger Schaden - sowohl der Topf als auch die Platte. Sturm (mind. Windstärke 8) vorausgesetzt.
Allerdings muss der Schaden schon glaubhaft mit dem Sturm im Zusammenhang stehen. Ich kann mir das anhand deiner Beschreibung jetzt aber schwer so vorstellen. Aber mir musst du es ja auch nicht glaubhaft machen…
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der tisch (von kettler) hat 180,- € gekostet und ist ein knappes halbes jahr alt! darum ist es ja so ärgerlich! zumal es nicht nur ein paar oberflächliche kratzer sind.
reparatur? kann man wohl nicht reparieren, sondern nur die platte austauschen.
und geblasen hat es die letzten tage genug. war ja sogar unwetterwarnung. ob jetzt genau windstärke 8 kann ich natürlich nicht beurteilen.
der bambus steht halt in einem eckigen zinktopf. und genau die ecke ist wohl immer davorgewämst. und so eine zinkecke ist nun mal verdammt spitz.
und ja - es war genauso wie ich es geschildert habe. die spuren am tisch und die ecke des topfes passen zusammen! der topf ist auch nicht kaputt, ja noch nicht mal umgekippt, lediglich die tischplatte!
Kann das sein? Wann macht Sturm was in der Wohnung und gehört
der Balkon nicht zur Wohnung???
Sturm deckt Dach ab, Dachziegel fliegt durchs Fenster, Regen durchnässt die Bude.
Sturm kippt Baum um, Ast durchstößt Dach, Möbel im Dachgeschoss werden zerstört.
Frage zum Balkon: Ist der in Deiner Wohnung? Bei mir ist sowas draußen!
Wenn das in Deiner Versicherungsbedingungen so ist, dann ist das so!
Frank Wilke
Frage zum Balkon: Ist der in Deiner Wohnung? Bei mir ist sowas
draußen!
ja schon draussen, aber gehört doch zur wohnfäche. ;o)
eine markise ist beispielsweise doch auch versichert und die
ist doch auch aussen, oder? :oD
Wenn die Markise laut Bedingungen mitversichert ist, ist es so. Wenn sie in den Bedingungen nicht mitversichert ist, ist sie es nicht. Mehr kann man dazu nicht sagen.
und die vorherigen poster haben doch auch alle gesagt, dass es
ein schaden ist, sofern windstärke 8 war.
Es ist erst dann von einem Sturmschaden zu reden, wenn Schäden durch einen Wind ab Stärke 8 verursacht wurden. Das heißt noch lange nicht, dass diese dann auch ersetzt werden - sie müssen eben versichert sein!
Was sagen denn Ihre Bedingungen? Schauen Sie doch bitte mal nach!
nur als ergänzung:
in hr sind i.d.r. die sachen versichert „in einem raum in einem gebäude“. der balkon erfüllt diese voraussetzungen nicht. zusätzliche klauseln wie außenversicherung oder antennen und markiesen sind davon nicht betroffen.
insofern ist dies m.e. kein ersatzpflichtiger schaden. ABER das kann in deinen bedingungen auch total anders stehen. da hilft nur nachlesen.