Sturmschaden

Habe eine Frage zu einem Sturmschaden:
Fahrzeug steht abgemeldet neben einem Mietshaus. Ein durch den Sturm gelöster Dachziegel beschädigt das Fahrzeug. An welche Versicherung muß ich herantreten? UAwg
Danke im voraus.

Zwei MÖglichkeiten:

  1. An den Gebäudebesitzer, der haftet für abgelöste Teile vom Gebäude nch §§ 836-838, kann sich allerdings exculpieren („freisprechen“) wenn er die erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Bei einem Dachziegel, der sich bei einem Sturm gelöst hat wird es entsprechend schwierig, eine Nachlässigkeit des für das Gebäude Verantwortlichen zu beweisen.

Daher eher 2. an die Kaskoversicherung des Autos wenden und die SB in Kauf nehmen. Evtl. nimmt diese dann Regress beim Gebäudebesitzer/Verantwortlichen für das Gebäude. Wenn das Erfolg hat, kann man sich selbst noch mal mit der SB anschließen und diese vom Gebäudebesitzer zurückfordern.

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,

Dein Punkt 2. fällt aus, weil das Auto abgemeldet neben dem Mietshaus stand.

Gruß
WB

Das kann man so einfach nicht sagen. Das Fahrzeug könnte ja auch nur vorübergehend stillgelegt sein. Auszug aus Bedingungstext folgt unten!

Frank Wilke

########
Oftmals gilt:

Vorübergehende Stilllegung / Außerbetriebsetzung
(1) Wird das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt / außer Betrieb gesetzt, so wird dadurch der Versicherungsvertrag nicht berührt. Der Vertrag wird in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 als Ruheversicherung fortgesetzt, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer mitteilt, dass das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt / außer Betrieb gesetzt ist und die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage beträgt. Anstelle der Ruheversicherung kann der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte Fortführung des Versicherungsschutzes verlangen.

(4) Wird das Fahrzeug zum Verkehr wieder angemeldet , lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf.
(5) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 18 Monaten seit der Stilllegung / Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bernd,

Dein Punkt 2. fällt aus, weil das Auto abgemeldet neben
dem Mietshaus stand.

Gruß
WB

Das kann man so einfach nicht sagen. Das Fahrzeug könnte ja
auch nur vorübergehend stillgelegt sein. Auszug aus
Bedingungstext folgt unten!

Frank Wilke

Naja! Und wenn es überhaupt keine Kasko gibt/gab?
Sollte ja nur ein Vorschlag sein.
Trotzdem Dank für den Hinweis!

Bernd