hallo,
Person A hatte das Auto in öffentlicher Parkbucht direkt vorm
Haus in dem Person A wohnt geparkt. Bei dem Sturm sind die
Ziegel des Daches heruntergeflogen und haben bei Person A am
Auto Schaden angerichtet. (Nachweisbar Ziegel des Hauses in
dem Peron A wohnt) Es wurden auch noch andere Autos
beschädigt.
Frage vorab: hättest du nicht auch damit rechnen müssen/können dass bei dem Sturm evtl. Ziegel (o.a.) vom Dach auf dein Auto fallen?
Nun weigert sich die Versicherung des Vermieters B diesen
Sturmschaden zu bezahlen, weil durch „höhere Gewalt“ dem
Vermieter keine Pflichtverletzung nachzuweisen wäre.
mit Recht, wenn dem so ist.
Für Person A ist dieses jedoch unerheblich ob und aus welchem
Grund die Ziegel gefallen sind. Dafür hat man doch eine
Gebäude-Haftpflichtversicherung. Was wäre wenn ein Passant
getroffen worden wäre?
Dann würde es wohl aufs gleiche rauskommen, allerdings würde hier aufgrund der Körperverletzung wohl ein Gericht darüber urteilen, wenn den Vermieter aber kein Verschulden trifft, dann wird das Gericht wohl nicht anders entscheiden. (Aussagen hier ohne Gewähr, da ich kein „Rechtsexperte“ bin, etc)
Nochmal: Der Vermieter kann ja für den Sturm nichts. Aufgrund dessen kann er auch nichts dafür (also ihn trifft kein Verschulden) wenn eine Ziegel auf dein Auto fällt. Es sei denn das Dach war vorher schon schadhaft oder Reparaturbedürftig.
Person A hat keine Auto Teilkasko Versicherung abgeschlossen,
weil der Wagen etwas älter ist. (Aber tip top in Ordnung und
erst 80.000 km gefahren)Aber auch wenn, bei teilkasko wäre
Person A mit Selbstbeteiligung dabei und müßte dann diese
bezahlen.
?? Was hat das mit dem Alter, etc. und generell damit zu tun?
Grundsätzlich aber richtig. Aber das kann ja nicht Problem des Vermieters werden. Darüber hätte man sich bei evtl. Abschluß klar werden müssen. Teilkasko kann man schliesslich auch ohne SB abschliessen.
Person A versteht die Welt nicht mehr.
zu unrecht
Ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtet den vom
Gebäude verursachten Schaden zu begleichen?
Nein. Gebäudeversicherung zahlt den Schaden am Gebäude. Sagt ja eigentlich auch der Name 
Deine Vermutung trifft auf die Haftpflichtversicherung des Gebäudes bzw. des Vermieters zu, aber immer dann wenn auch ein Verschulden des Eigentümers vorliegt, siehe auch §836 BGB. Und diesem Fall liegt wohl kein Verschulden vor.
Danke für Eure Antworten im Voraus.
Ilona