Sturmschaden 18.1. am Auto

hallo,

Person A hatte das Auto in öffentlicher Parkbucht direkt vorm Haus in dem Person A wohnt geparkt. Bei dem Sturm sind die Ziegel des Daches heruntergeflogen und haben bei Person A am Auto Schaden angerichtet. (Nachweisbar Ziegel des Hauses in dem Peron A wohnt) Es wurden auch noch andere Autos beschädigt.

Nun weigert sich die Versicherung des Vermieters B diesen Sturmschaden zu bezahlen, weil durch „höhere Gewalt“ dem Vermieter keine Pflichtverletzung nachzuweisen wäre.

Für Person A ist dieses jedoch unerheblich ob und aus welchem Grund die Ziegel gefallen sind. Dafür hat man doch eine Gebäude-Haftpflichtversicherung. Was wäre wenn ein Passant getroffen worden wäre?

Person A hat keine Auto Teilkasko Versicherung abgeschlossen, weil der Wagen etwas älter ist. (Aber tip top in Ordnung und erst 80.000 km gefahren)Aber auch wenn, bei teilkasko wäre Person A mit Selbstbeteiligung dabei und müßte dann diese bezahlen.

Person A versteht die Welt nicht mehr.

Ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtet den vom Gebäude verursachten Schaden zu begleichen?

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Ilona

Für Person A ist dieses jedoch unerheblich ob und aus welchem
Grund die Ziegel gefallen sind. Dafür hat man doch eine
Gebäude-Haftpflichtversicherung. Was wäre wenn ein Passant
getroffen worden wäre?

Schön was Person A interessiert, unser System basiert jedoch auf Gesetzen und nicht auf den Gutdünken von 80 Mio. Bürgern. Auch bei einem Passanten ändert sich nichts, wo liegt das Verschulden des Hausbesitzers? Für Häuser gibt es keine Gefährdenshaftung.

Person A hat keine Auto Teilkasko Versicherung abgeschlossen,
weil der Wagen etwas älter ist. (Aber tip top in Ordnung und
erst 80.000 km gefahren)Aber auch wenn, bei teilkasko wäre
Person A mit Selbstbeteiligung dabei und müßte dann diese
bezahlen.

Und daran ist B schuld, das A geizig ist?

Person A versteht die Welt nicht mehr.

Und ich Person A :wink:

Es gibt Sachen, die man selber absichern muss bzw. nicht versichern kann!

Ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtet den vom
Gebäude verursachten Schaden zu begleichen?

Siehe oben, es gibt keine Gefährdenshaftung für Gebäude.

hallo,

Person A hatte das Auto in öffentlicher Parkbucht direkt vorm
Haus in dem Person A wohnt geparkt. Bei dem Sturm sind die
Ziegel des Daches heruntergeflogen und haben bei Person A am
Auto Schaden angerichtet. (Nachweisbar Ziegel des Hauses in
dem Peron A wohnt) Es wurden auch noch andere Autos
beschädigt.

Frage vorab: hättest du nicht auch damit rechnen müssen/können dass bei dem Sturm evtl. Ziegel (o.a.) vom Dach auf dein Auto fallen?

Nun weigert sich die Versicherung des Vermieters B diesen
Sturmschaden zu bezahlen, weil durch „höhere Gewalt“ dem
Vermieter keine Pflichtverletzung nachzuweisen wäre.

mit Recht, wenn dem so ist.

Für Person A ist dieses jedoch unerheblich ob und aus welchem
Grund die Ziegel gefallen sind. Dafür hat man doch eine
Gebäude-Haftpflichtversicherung. Was wäre wenn ein Passant
getroffen worden wäre?

Dann würde es wohl aufs gleiche rauskommen, allerdings würde hier aufgrund der Körperverletzung wohl ein Gericht darüber urteilen, wenn den Vermieter aber kein Verschulden trifft, dann wird das Gericht wohl nicht anders entscheiden. (Aussagen hier ohne Gewähr, da ich kein „Rechtsexperte“ bin, etc)

Nochmal: Der Vermieter kann ja für den Sturm nichts. Aufgrund dessen kann er auch nichts dafür (also ihn trifft kein Verschulden) wenn eine Ziegel auf dein Auto fällt. Es sei denn das Dach war vorher schon schadhaft oder Reparaturbedürftig.

Person A hat keine Auto Teilkasko Versicherung abgeschlossen,
weil der Wagen etwas älter ist. (Aber tip top in Ordnung und
erst 80.000 km gefahren)Aber auch wenn, bei teilkasko wäre
Person A mit Selbstbeteiligung dabei und müßte dann diese
bezahlen.

?? Was hat das mit dem Alter, etc. und generell damit zu tun?
Grundsätzlich aber richtig. Aber das kann ja nicht Problem des Vermieters werden. Darüber hätte man sich bei evtl. Abschluß klar werden müssen. Teilkasko kann man schliesslich auch ohne SB abschliessen.

Person A versteht die Welt nicht mehr.

zu unrecht

Ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtet den vom
Gebäude verursachten Schaden zu begleichen?

Nein. Gebäudeversicherung zahlt den Schaden am Gebäude. Sagt ja eigentlich auch der Name :smile:

Deine Vermutung trifft auf die Haftpflichtversicherung des Gebäudes bzw. des Vermieters zu, aber immer dann wenn auch ein Verschulden des Eigentümers vorliegt, siehe auch §836 BGB. Und diesem Fall liegt wohl kein Verschulden vor.

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Ilona

hallo,

Person A hatte das Auto in öffentlicher Parkbucht direkt vorm
Haus in dem Person A wohnt geparkt. Bei dem Sturm sind die
Ziegel des Daches heruntergeflogen und haben bei Person A am
Auto Schaden angerichtet. (Nachweisbar Ziegel des Hauses in
dem Peron A wohnt) Es wurden auch noch andere Autos
beschädigt.

Nun weigert sich die Versicherung des Vermieters B diesen
Sturmschaden zu bezahlen, weil durch „höhere Gewalt“ dem
Vermieter keine Pflichtverletzung nachzuweisen wäre.

Für Person A ist dieses jedoch unerheblich ob und aus welchem
Grund die Ziegel gefallen sind. Dafür hat man doch eine
Gebäude-Haftpflichtversicherung. Was wäre wenn ein Passant
getroffen worden wäre?

Noch kann man keinen Hausbesitzer für einen Sturm verantwortlich machen, außerdem wäre es wohn unzumutbar, vom Hausbesitzer zu verlangen, vor einem Sturm as Haus ab zu decken, und was würden dann wohl die Mieter sagen :wink:.

Person A hat keine Auto Teilkasko Versicherung abgeschlossen,
weil der Wagen etwas älter ist. (Aber tip top in Ordnung und
erst 80.000 km gefahren)Aber auch wenn, bei teilkasko wäre
Person A mit Selbstbeteiligung dabei und müßte dann diese
bezahlen.

Aber genau dafür gibt es nun mal die Möglichkeit sein Fzg. über eine Teilkasko gg. Sturmschäden zu versichern. Warum sollte man das sonst machen können?

Person A versteht die Welt nicht mehr.

Das geht mir bei vielen Dingen auch so

Ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtet den vom
Gebäude verursachten Schaden zu begleichen?

Naja, die Gebäudeversicherung (nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht), die zahlt wiederum den Schaden am Wohngebäude, der durch Hagel entsteht, z.B. eben die Reparatur am Dach (wenn man sie abgeschlossen hat)

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Bitte

Ilona

Mike

Nun weigert sich die Versicherung des Vermieters B diesen

Welche Versicherung (Sparte, nicht Gesellschaft)?

Sturmschaden zu bezahlen, weil durch „höhere Gewalt“ dem
Vermieter keine Pflichtverletzung nachzuweisen wäre.

So ist es.

Für Person A ist dieses jedoch unerheblich ob und aus welchem
Grund die Ziegel gefallen sind. Dafür hat man doch eine

Das interessiert die Versicherung des Vermieters eher weniger.

Gebäude-Haftpflichtversicherung. Was wäre wenn ein Passant

Haftung setzt Verschulden voraus. Und das ist hier nicht gegeben.

Person A hat keine Auto Teilkasko Versicherung abgeschlossen,

Da hat man wohl am falschen Ende gespart.

Person A mit Selbstbeteiligung dabei und müßte dann diese
bezahlen.

Jetzt muß sie alles bezahlen und nicht nur die SB der TK.

Ist eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtet den vom
Gebäude verursachten Schaden zu begleichen?

Die schon gar nicht.

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Bitte, bitte, gern geschehen.

Ilona

Nordlicht