Sturmschaden, Abrechnung nach Kostenvoranschlag

Hallo,

kann man bei einem Sturmschaden (bspw. Dach abgedeckt o. ä.) bei der Wohngebäudeversicherung nach Kostenvoranschlag abrechenen?

Danke vorab.

Hi,
ja, Abrechnung auf Basis KVA ist normalerweise möglich, allerdings dann ohne MwSt.

Gruß Keki