Hallo!
Am Wochenende war es bei uns (Vorharz) ziemlich stürmisch, genaue Windstärke weiß ich nicht. Aufjedenfall war mein Auto neben einem Haus auf der Straße geparkt, welches der Inhaber gerade ausbaut und er dann vermieten will.
In der Nacht von Samstag zu Sonntag ist ein Stein von seinem Dach runtergefallen und direkt auf meine Windschutzscheibe beim Auto, welche nun viele Risse hat (muss ausgetauscht werden). Weiterhin hat der Stein meine Motorhaube getroffen, wo ich nun 2 Stellen habe, wo es bis zum Metall runter ist.
Ich habe dem Inhaber des Hauses gleich am Sonntag angerufen und ihm mein Schaden am Auto gezeigt. Er meinte, dass er dies Montag seiner Versicherung meldet und diese dann den Schaden bezahlt. Also auch er hatte keinen Zweifel, dass dies vom Dach seinen Hauses kam. Denn auch sein Auto hat einiges abbekommen, Heckscheibe sowie die ganze Linke Seite kaputt.
Heute meinte der Inhaber des Hauses zu meiner Frau, da ich auf Arbeit war, dass er dies seiner Versicherung gemeldet hat und diese es nicht übernimmt. Begründung: Da dies durch Sturm entstanden ist und nicht dadurch, dass er beim Ausbauen des Hauses diesen Stein auf mein Auto befördert hat. Weiterhin meinte er was mit höherer Gewalt.
Nun ist natürlich die Frage, wer haftet für den Schaden? Eigentlich muss doch nun der Inhabe des Hauses haften oder sehe ich das falsch?
Laut meinen Versicherungsvertreter muss der Inhaber des Hauses bei einem Einfamilienhaus eine private Haftpflichversicherung haben und bei einem Mehrfamilienhaus (ist eine Mehrfamilienhaus, jedoch noch ohne Mieter durch den Ausbau) eine Haus und Grundbesitzversicherung, welche dann die Schäden übernimmt. Nun müsste doch der Inhaber des Hauses selber zahlen oder nicht?
Für schnelle Hilfe bin ich superdankbar, da ich mein Auto brauche. Will es nur nicht reparieren lassen und dann muss doch aus irgendwelchen Gründen ein Gutachter kommen.
Danke schonmal im Voraus für doe Hilfe.
Schöne Grüße
Ronny
Hallo!
also wenn es ein Sturm war kommt deine Teilkaskoversicherung dafür auch. Verstehe die Aussage des Vertreters nicht.
Der Hauseigentümer kann nichts für den Sturm (Höhere Gewalt)
Über Haftpflicht kannst du ihn nur haftbar machen wenn du nachweisen kannst das er das Haus nicht in Ordnung gehalten hat.
Also Teilkasko oder pech.
Gruß Anno
Am Wochenende war es bei uns (Vorharz) ziemlich stürmisch,
genaue Windstärke weiß ich nicht. Aufjedenfall war mein Auto
neben einem Haus auf der Straße geparkt, welches der Inhaber
gerade ausbaut und er dann vermieten will.
In der Nacht von Samstag zu Sonntag ist ein Stein von seinem
Dach runtergefallen und direkt auf meine Windschutzscheibe
beim Auto, welche nun viele Risse hat (muss ausgetauscht
werden). Weiterhin hat der Stein meine Motorhaube getroffen,
wo ich nun 2 Stellen habe, wo es bis zum Metall runter ist.
Ich habe dem Inhaber des Hauses gleich am Sonntag angerufen
und ihm mein Schaden am Auto gezeigt. Er meinte, dass er dies
Montag seiner Versicherung meldet und diese dann den Schaden
bezahlt. Also auch er hatte keinen Zweifel, dass dies vom Dach
seinen Hauses kam. Denn auch sein Auto hat einiges abbekommen,
Heckscheibe sowie die ganze Linke Seite kaputt.
Heute meinte der Inhaber des Hauses zu meiner Frau, da ich auf
Arbeit war, dass er dies seiner Versicherung gemeldet hat und
diese es nicht übernimmt. Begründung: Da dies durch Sturm
entstanden ist und nicht dadurch, dass er beim Ausbauen des
Hauses diesen Stein auf mein Auto befördert hat. Weiterhin
meinte er was mit höherer Gewalt.
Nun ist natürlich die Frage, wer haftet für den Schaden?
Eigentlich muss doch nun der Inhabe des Hauses haften oder
sehe ich das falsch?
Laut meinen Versicherungsvertreter muss der Inhaber des Hauses
bei einem Einfamilienhaus eine private Haftpflichversicherung
haben und bei einem Mehrfamilienhaus (ist eine
Mehrfamilienhaus, jedoch noch ohne Mieter durch den Ausbau)
eine Haus und Grundbesitzversicherung, welche dann die Schäden
übernimmt. Nun müsste doch der Inhaber des Hauses selber
zahlen oder nicht?
Für schnelle Hilfe bin ich superdankbar, da ich mein Auto
brauche. Will es nur nicht reparieren lassen und dann muss
doch aus irgendwelchen Gründen ein Gutachter kommen.
Danke schonmal im Voraus für doe Hilfe.
Schöne Grüße
Ronny