Sturmschaden eigenes Fzg. Teiskasko oder Hassrat ?

Hallo.

Am Mittwoch war ein sehr starkes Gewitter bei uns. Es gab jede Menge Schäden in unserem Dorf.
Das wissen die Versicherungen mittlerweile. Gibt keine Probleme mit Beweisen.
Bei uns wurde unter anderem das Trampolin über die Grarage, auf unser Auto geweht. Windschutzscheibe und Dach sind beschädigt. Wir haben die Kzf. Versicherung angerufen. Der Gutachter sollte sich bei uns melden. Bis dahin Fzg. nicht bewegen! Ok, der Gutachter hat bestimmt viel zu tun. Aber 4 Tage ohne Auto nervt schon sehr. Zumal das Auto ja noch verkehrsicher ist.

Zu meiner Frage:
Mein Nachbar meinte. Es könnte sein, das die Hausratversicherung so einen Schaden übernimmt.
Stimmt das? Da könnte ich mir die Selbstbeteiligung sparen.

Nein, das stimmt nicht.
Das Ereignis ist eindeutig ein Fall für die Kfz-Vers.
Nachbar hat - wie so oft - keine Ahnung.

Ich gehe recht in der Annahme, dass es sich um Ihr eigenes Trampolin handelt, das das Auto beschädigt hat?
Dann ist das eindeutig ein Fall für die Kfz-Kasko-Versicherung.

Anders gelagert wäre der Fall, wenn das Trampolin des Nachbarn durch einen Orkan herübergeweht wurde. Dann wäre u.U. die Wohngebäude-Haftpflicht zuständig.

Mit Ihrer Hausratversicherung wäre nur das beschädigte Trampolin versichert, das gehört nach meiner Meinung zum Hausrat.

Hallo.

Am Mittwoch war ein sehr starkes Gewitter bei uns. Es gab jede
Menge Schäden in unserem Dorf.
Das wissen die Versicherungen mittlerweile. Gibt keine
Probleme mit Beweisen.

Gewitter ja, aber Sturm?

Bei uns wurde unter anderem das Trampolin über die Grarage,
auf unser Auto geweht. Windschutzscheibe und Dach sind
beschädigt. Wir haben die Kzf. Versicherung angerufen. Der
Gutachter sollte sich bei uns melden. Bis dahin Fzg. nicht
bewegen! Ok, der Gutachter hat bestimmt viel zu tun. Aber 4
Tage ohne Auto nervt schon sehr. Zumal das Auto ja noch
verkehrsicher ist.

Ich würde die Vers. fragen, ob das Auto nicht doch bewegt werden darf, weil es die Beweissicherung nicht stört. Aber wenn die Windschutzscheibe beschädigt ist, ist das Fahrzeug NICHT verkehrssicher!

Zu meiner Frage:
Mein Nachbar meinte. Es könnte sein, das die
Hausratversicherung so einen Schaden übernimmt.
Stimmt das? Da könnte ich mir die Selbstbeteiligung sparen.

Hausratversicherung kommt evtl. (je nach Bedingungen) für den Schaden am Trampolin in Frage, definitiv nicht für den Schaden am PKW.

Gewitter ist keine versicherte Gefahr in der Teilkasko! Es muss sich um einen Sturmschaden handeln, Sturm = Windstärke ab 8!

Glasschaden ist gegebenenfalls unabhängig von Sturm in der Teilkasko versichert, es muß sich um Glasbruch handeln.

LG Dirk