Sturmschaden, Versicherung zahlt nicht

Hallo,

seit dem Sturm am 28.10.13 zeigen beim Versicherungsnehmer die Wandfliesen zum Anschluss zur Dachschräge im Bad in der kompletten Länge Risse auf und haben sich zum Teil vom Untergrund gelöst. Daraufhin hat der Versicherungsnehmer den Schaden bei der Gebäudeversicherung gemeldet. Es wurde ein Gutachter bestellt, der jetzt in seinem Gutachten einen Baumangel feststellt, da die Anschlussfugen zwischen Dachschräge und aufsteigenden Wänden nicht mit elastischem Material (Silikon) sondern mit Fugenmörtel verfüllt sind und der Schaden bereits in der Planung abgewendet hätte können.

Das Bad wurde im Jahr 1984 durch eine Fachfirma gefliest. Vom Versicherungsnehmer wurde das Haus im Jahr 2009 erworben.

Kann die Versicherung hier so ohne Weiteres die Schadensregulierung ablehnen? Auf den vom Gutachter angeführten Planungsfehler hat der Versicherungsnehmer ja keinen Einfluss gehabt und es gab in den 29 Jahren bereits mehrere, zum Teil stärke Stürme als jetzt.

Vielen Dank schon jetzt für eine sachkundige Meinung

Hallo!

Der Fall ist doch sonnenklar. Kein versicherter Sturmschaden !

Kann man darüber ernsthaft diskutieren ?

Das ist ein Baumangel. 

Mal ein Beispiel:

Steiles Dach,Haus in einer bestimmten Windlastzone(Küstennähe etwa),da sind Sicherungsmaßnahmen an den Dachziegeln erforderlich(Sturmklammern,bestimmte Anzahl je m²).
Ob die verbaut wurden oder nicht, sieht der spätere Hauskäufer nicht.

Bei Sturm fallen die Ziegel nun ab. Es gab keine Sturmklammern.

Ist das nun versichert ?

mfG
duck313

Hallo!

Vor beinahe 30 Jahren wurde ein Bad gefliest und nun zeigt sich an einer Stelle ein Verarbeitungsfehler. Dabei mit Sturmschaden zu argumentieren, ist wirklich ganz dünnes Eis.

Kann die Versicherung hier so ohne Weiteres die
Schadensregulierung ablehnen?

Aus meiner Sicht wäre eine Schadensregulierung gar nicht zu vertreten.

Nebenbei: Alte Fliesen wurden schadhaft/sind abgefallen. Passende Fliesen für die Reparatur werden nicht mehr vorhanden und in identischem Farbton kaum beschaffbar sein. In solcher Situation entfernt man die ganze Reihe Fliesen und bemüht sich gar nicht erst um unsichtbare Reparatur. Gelingt sowieso nicht. Sofern nicht ohnehin das Bad mal wieder komplett neu gefliest werden müßte, setzt man eine Reihe neuer Fliesen mit bewußt starkem farblichen Kontrast. Das gehört dann so und ist für kleines Geld zu machen.

Gruß
Wolfgang

Sturmschaeden werden ab Windstärke 8 in eine Regulierung eingeschlossen. Alles andere sieht  nach einem baumangel aus und fällt nicht in diesen Bereich. Hier haftet evt. Bauherr, Baufirma oder Architekt.

Diese Frage kann eigentlich nur sinnhaft beantworten, wer das Schadenbild durch inaugenscheinnahme kennt und detaillierte Kenntnis des Vertrags hat…

Grundsätzlich gilt: natürlich kann der Versicherer erst mal ablehnen, wenn er meint dafür eine solide Rechtsgrundlage zu haben.
Andererseits: trifft den VN kein erhebliches Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) an der Entstehung des Schadens,.müsste geleistet werden. Im Normalfall wird der Versicherer dann im Anschluss versuchen, beim eigentlichen „Verursacher“ (Fliesenleger) Regreß zu nehmen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Es handelt sich um das Sturmtief „Christian“, was hier in direkter Nachbarschaft kompl. Häuser abgeckt und Bäume entwurzelt hatte.

Wie bereits geschrieben, wurde das Bad 1984 durch einen Fachbetrieb nach den damaligen, gängigen Methoden bzw. Materialen gefliest.

Ein Auto, was vor 30 Jahren gebaut wurde und heute noch im Straßenverkehr unterwegs ist, keinen Airbag oder dergleichen besitzt und der Fahrer bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall durch eben fehlenden Airbag schwer verletzt wird, da kann doch auch nicht die Autoindustrie in die Pflicht genommen werden?

Ggf einen eigenen Gutachter beauftragen und dann nach Gutachten abrechnen und die Vers. Kündigen und ne neue suchen…!
es muss ja ein AnlehnungsGrund vorliegen…!!!

Hallo,

Kann die Versicherung hier so ohne Weiteres die Schadensregulierung ablehnen?

Ja natürlich, sie muß es sogar, denn dem Schaden liegt kein versichertes Ereignis zugrunde.

Auf den vom Gutachter angeführten Planungsfehler hat der Versicherungsnehmer ja
keinen Einfluss gehabt

Die Versicherung doch auch nicht.

In dem Vertrag sind die versicherten Risiken beschrieben, die und nur die sind auch versichert. Baumängel sind nicht versicherbar.

Gruß

Nordlicht

Frage nicht gelesen? (owt)
nix

Ich sehe hier auch eher einen Baumangel oder einfach Verschleiß, aber keinesfalls einen Versicherten Schaden. Wie soll denn der Sturm hier konkret auf die Fliesen eingewirkt haben?
Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Niedermeier

Ein Auto, was vor 30 Jahren gebaut wurde und heute noch im
Straßenverkehr unterwegs ist, keinen Airbag oder dergleichen
besitzt und der Fahrer bei einem nicht selbst verschuldeten
Unfall durch eben fehlenden Airbag schwer verletzt wird, da
kann doch auch nicht die Autoindustrie in die Pflicht genommen
werden?

bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Und Fremdschäden werden auch auf Grund der Gefährungshaftung bezahlt.

… dann nach Gutachten abrechnen …"

Kannst du einen Tip geben, mit wem abgerechnet werden sollte?