Hallo,
seit dem Sturm am 28.10.13 zeigen beim Versicherungsnehmer die Wandfliesen zum Anschluss zur Dachschräge im Bad in der kompletten Länge Risse auf und haben sich zum Teil vom Untergrund gelöst. Daraufhin hat der Versicherungsnehmer den Schaden bei der Gebäudeversicherung gemeldet. Es wurde ein Gutachter bestellt, der jetzt in seinem Gutachten einen Baumangel feststellt, da die Anschlussfugen zwischen Dachschräge und aufsteigenden Wänden nicht mit elastischem Material (Silikon) sondern mit Fugenmörtel verfüllt sind und der Schaden bereits in der Planung abgewendet hätte können.
Das Bad wurde im Jahr 1984 durch eine Fachfirma gefliest. Vom Versicherungsnehmer wurde das Haus im Jahr 2009 erworben.
Kann die Versicherung hier so ohne Weiteres die Schadensregulierung ablehnen? Auf den vom Gutachter angeführten Planungsfehler hat der Versicherungsnehmer ja keinen Einfluss gehabt und es gab in den 29 Jahren bereits mehrere, zum Teil stärke Stürme als jetzt.
Vielen Dank schon jetzt für eine sachkundige Meinung