Sturmschaden Versicherung

Hallo an alle,

durch einen Blitzeinschlagn sind Ziegel vom Mietshaus auf das Auto eines Mieters gefallen.
Die Versicherung des Vermieters des Hauses behauptet, es wäre zu dem Zeitpunkt Windstärke 8 gewesen (also unabwendbares Ereignis).

Tatsächlich war es aber so, dass an diesem Abend weder großer Sturm noch starker Regen herrschte. Der Blitz fuhr in das Haus ein noch bevor irgendein Gewitter zu sehen war (es war gerade der Anfang von Regen).

Wie kann man nun nachweisen, zu welcher Uhrzeit an welchem Ort (möglichst genau lokalisiert) welche Windstärke herrschte?
Kann ich soetwas irgendwo im Internet recherchieren? Ich habe dazu leider nichts gefunden. Jedenfalls nicht für den 30.Juni 2009

LG Jasmin

Hallo an alle,

Auch Hallo,

durch einen Blitzeinschlagn sind Ziegel vom Mietshaus auf das
Auto eines Mieters gefallen.
Die Versicherung des Vermieters des Hauses behauptet, es wäre
zu dem Zeitpunkt Windstärke 8 gewesen (also unabwendbares
Ereignis).

Der Blitzschlag ist auch ein unabwendbares Ereignis

Tatsächlich war es aber so, dass an diesem Abend weder großer
Sturm noch starker Regen herrschte. Der Blitz fuhr in das Haus
ein noch bevor irgendein Gewitter zu sehen war (es war gerade
der Anfang von Regen).


Kann ich soetwas irgendwo im Internet recherchieren? Ich habe
dazu leider nichts gefunden. Jedenfalls nicht für den 30.Juni
2009

http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop…

Kann leider keinen klickbaren Link einfügen. Deshalb bitte in die Befehlszeile deines Browsers kopieren.

LG Jasmin

Gruß Keki

durch einen Blitzeinschlagn sind Ziegel vom Mietshaus auf das
Auto eines Mieters gefallen.

Das wäre durch die Wohngebäudeversicherungg (Blitzeinschlag = Feuer als versichertes Risiko) gedeckt.

Die Versicherung des Vermieters des Hauses behauptet, es wäre
zu dem Zeitpunkt Windstärke 8 gewesen

Das wäre durch die Wohngebäudeversicherungg (Sturm als versichertes Risiko) gedeckt.

(also unabwendbares Ereignis).

Das interessiert keinen.

Wie kann man nun nachweisen, zu welcher Uhrzeit an welchem Ort
(möglichst genau lokalisiert) welche Windstärke herrschte?

Das ist gar nict nötig. Der Blitzeinschlag sollte nachweisbar sein, denn der hinterläßt Spuren, die nicht zu übersehen sind.

Ansonsten haftet der Gebäudeeigentümer für Schäden, die durch sein Gebäude verursacht werden aus der Gefährdungshaftung. Notfalls einen Anwalt einschalten.

Hallo,

ist das Risiko Feuer nicht auch über die Teilkasko versichert ?

Gruß

Wolfgang

ist das Risiko Feuer nicht auch über die Teilkasko versichert ?

Ja, aber das Fahrzeug hat nicht gebrannt und es ist auch kein Blitz in das Fahrzeug eingesschlagen. Deswegen deckt die TK in diesem Fall nicht (Sturm ist offenbar auch nicht nachweisbar).