Sturmschaden wer zahlt

Hallo mein PKW wurde heute durch einen vom Sturm entwurzelten Baum stark beschädigt.
Wir waren zum Schwimmen als plötzlich eine Windhose herreinbrach.Auf der Terasse des Freibades flogen die Stühle und Tische umher.Große Sonnenschirme brachen ab wie Strohhalme.Als der Spuk vorbei war wurde mein Fahrzeug ausgerufen.Man teilte mir mit das ein Baum auf mein Fahrzeug gefallen ist.Nachdem die Feuerwehr den Baum entfernt hatte mußte ich feststellen das ein Spiegel komlett zerstört ist.Das gesamte Fahrzeug ist voller Kratzspuren.Wer haftet nun für den Schaden.
Muß ich mich an den Betreiber des Freibades wenden oder an den Eigentümer???

Wer hat erfahrung mit solchen Sachen…

LG.Peter

Hallo,

der Schaden wird von der Teilkasko getragen.
evtl. wird von der Kfz-Vers. nachgefragt wem der Baum gehört um evtl. einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Hallo Peter,

solche Schäden fallen im allgemeinen in die Abt. „höhere Gewalt“, weshalb hier wohl niemand haften wird - wenn, dann nur derjenige, dem der Baum
gehört(e) - ich empf. noch mal einen Juristen zu befragen.
Sturm ist in der Teilkasko versichert - hier geht die Regulierung zumindest deutl. schneller als über die Haftpflicht des Baum-Eigentümers, so sie überhaupt grundsätzl. leisten müßte.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Lieber Peter,

wenn Du eine Teilkasko hast, übernimmt diese den Schaden, wenn die Windstärke 8 bestanden hat. Hier auf jeden Fall die Zeitungsartikel aus deiner Region sammeln und der Versicherung mit einreichen, da der Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht steht.

Die Versicherung bestellt einen Gutachter, der sich den Pkw ansieht.

Sollte keine Teilkasko bestehen, kann man an die Haftpflicht des Betreiber herantreten.
Hier muss ein Verschulden vom Betreiber vorliegen, damit diese zahlt. Aufgrund vor höherer Gewalt kann diese ablehnen, wenn keine Unwetterwarnung speziell in diesem Gebiet vorgelegen hat.

Gruss
Alex

Hallo Peter,

das kommt sehr stark auf deinen versicherungsschutz an, denn für so etwas ist die kaskoversicherung zuständig (teil- bzw. vollkasko) und zwar im rahmen deines abgeschlossenen vertrages, also auch auf den umfang der genannten kaskovericherung. bei höherer gewalt, wie in diesem fall, ist es nicht ganz so einfach dritte in haftung zu nehmen und ich sehe leider auch gar keinen weg dies so umzusetzen.

mein rat: frage bei deiner kfz-versicherung nach in welchem umfang diese für deinen genannten schaden haften kann/wird.

viele grüße

vita

Hallo Peter…

also 100% sicher kann ich dir keine Antwort geben…

Ich geh aber davon aus der es sich bei einer Windhose um höhere Gewalt handelt und damit weder Betreiber noch Besitzer des Schwimmbades für den Schaden haftet.

Eine evtl Vollkasko würde in jedem fall zahlen. Aber ein evtl Selbstbehalt würde fällig. Ab einer Windstärke von 8 zahlt auch die Teilkosko, auch hier wird die SB fällig. Da es hier aber keine Schadenfreiheitsklassen gibt, unterbleibt eine Rückstufung."

Das Problem bei einer Windhose ist, das sie ja nur Punktuell auftritt…du müsstest dann wahrscheinlich beweisen das die Windhose eine Stärke von 8 überschritten hat…was ziehmlich schwierig sein dürfte…ev hilft dir da das örtliche Wetteramt weiter oder auch eine Bestätigung von der Feuerwehr…

Ich hoffe ich konnte dir schonmal etwas weiterhelfen… ich würde sonst raten ihre Kfz versicherung mal anzurufen die können genauer erklären wie vorzugehen ist bzw. wer den zahlt/haftet für den Schaden.

Viele Grüße
Anne

Hallo Peter
dafür ist der Grundstückseigentümer, wo der Baum stand, zuständig.
LG Dagmar

Hallo,

ist der PKW Teilkasko versichert ? Falls ja, dann frag bei deiner Versicherung nach, wie die das mit Elementarereignissen handhaben. Bei einer bestimmten Windstärke sind die in der Pflicht.
Ansonsten kenne ich mich leider nicht aus, würde aber sagen, dass sonst keiner haftet.

Gruß,
Micha

Hallo peter2006, das ist ja wirklich heftig. Wie gut dass euch nichts passiert ist! Nun zu deiner Frage: Es handelt sich hier auf jeden Fall um höhere Gewalt. Wie es Versicherungstechnisch aussieht, kann ich leider nicht sagen. Bin im Reisegeschäft und kenne mich daher mit Reiseversicherungen und Urlaub bestens aus…

Alles Gute! M

Hallo Peter,

der Eigentümer des Baumes kann nur haftbar gemacht werden, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dies würde hier bedeuten, dass der Baum schon vor dem Sturm beschädigt gewesen seien muss und eine Möglichkeit bestand, dass der Baum schon bei eibnem kleineren turm umstürzt.

Sollte alleinige Ursache aber der Sturm gewesen seien, sehe ich keine große Chance den Schaden ersetzt zu bekommen. Am besten wäre es, wenn du eine Teilkasko hast, die den Schaden ersetzen würde.

Ansonsten empfehle ich dir, Rat bei einem Anwalt zu holen. Der kennt sich hier auf alle Fälle besser aus.

Stephan

Guten Tag,

weder Betreiber noch Eigentümer des Freibades sind Ansprechpartner, es sein denn, es handelte sich um einen privaten, also nicht öffentlichen Parkplatz.
Hier muss die Kaskoversicherung von dem Schaden in Kenntnis gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler