Man stelle sich folgende Situation vor:
Auf einem großen Treffen für Autos und deren Liebhaber nächtigen viele Personen mehrmals.
Der Gemütlichkeit wegen stellen diese Personen 4 Partyzelte (Pavillions) auf und verspannen diese ordnungsgemäß am und im Boden.
Auf der anderen Straßenseite hält ein Autohändler auf seinem Platz ein Sommerfest o.ä. ab und hat dazu eine Kinderhüpfburg (ca. 300 kg schwer) aufgebaut.
Plötzlich erscheint aus dem Nichts eine Windhose und reißt die Hüpfburg ca. 10 Meter in die Luft um sie dann auf die Autos fallen zu lassen.
Die gleiche Windhose bewegt sich ungehindert weiter auf die 4 Partyzelte (je 3 x 3 m, im Quadrat aufgestellt) zu und reißt diese ebenfalls ca. 10 Meter in die Luft um sie auch auf Fahrzeuge fallen zu lassen.
Eines dieser Fahrzeuge wird massiv beschädigt. Der Halter hat jedoch keine Teilkaskoversicherung für dieses Fahrzeug abgeschlossen, die diesen Schaden im Normalfall regulieren würde.
Wären die Besitzer bzw. Aufsteller der Partyzelte jetzt in der Haftpflicht und müssten den Schaden aus eigener Tasche zahlen oder bliebe der Fahrzeugbesitzer jetzt auf seinem Schaden sitzen?
MfG
René