Sturz auf (Haupt-)Straße

Eine Straße in einem Wohngebiet ist komplett vereist. Man muss über das Eis laufen um weiter zu kommen. Auch die einzige Ausweichstraße ist am Anfang vereist!
Zudem ist die Straße abschüssig. Die Straße wurde den ganzen Winter nicht geräumt, die meisten Autos kommen nicht hoch und bleiben hängen.

Person A und B gehen mit ihrem Hund spazieren und müssen über die Eisfläche.
Aufgrund der Abschüssigkeit fällt Person A hin, B kann sich noch halten und fällt nicht hin.

Person A fällt auf das Gesäß und zieht sich blaue Flecken zu und hat Schmerzen. Gebrochen und gestaucht ist nichts.

1.) Kann Person A die Gemeinde auf Schadensersatz verklagen??
2.) Wie stehen die Chancen einen Prozess zu gewinnen??
3.) Welche Entschädigungen kann A verlangen??
4.) Was muss passieren, damit Schadensersatz gezählt wird??

Ich habe auch mal eine Zeichnung angefertigt.

[url=[http://www.bilder-hochladen.net/files/am2g-3-jpg.htm…](http://www.bilder-hochladen.net/files/am2g-3-jpg.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/am2g-3.jpg[/img][/url)]

Gruß,
Robin

Hallo erstmal,

ist mit Straße hier die Fahrbahn gemeint oder auch der Fussweg?
Gibt es eine Verpflichtung der Gemeinde die Fahrbahn zu streuen?

Grüße

An der Stelle gibt es keinen Gehweg.
Es ist also die Fahrbahn gemeint.

Hallo Robin

1.) Kann Person A die Gemeinde auf Schadensersatz verklagen??

Ja, aber…

2.) Wie stehen die Chancen einen Prozess zu gewinnen??

…schlecht, mangels Schaden.

3.) Welche Entschädigungen kann A verlangen??

Keine, mangels Schaden.

4.) Was muss passieren, damit Schadensersatz gezählt wird??

Es muss 1. ein Schaden entstanden sein und die Gemeinde muss ihn 2. schuldhaft (durch Unterlassen einer ihr obliegenden Verpflichtung) herbeigeführt haben. Ein blauer Fleck ist insoweit kein Schaden, er heilt nämlich ganz von allein ab, und ob die Gemeinde dort streuen und Fußgänger in Ansehung der Gefahr genau dort mit offenbar ungeeignetem Schuhwerk und auf der Fahrbahn(!) laufen mussten, auch noch zu zweit (mit nur einem Hund), und vielleicht gar nicht Richtung Hundewiese, bleibt ungewiss.

Gruß
smalbop

Moin,

die rechtliche Seite mal aussen vor: Da geht jemand im Winter bei Eis und Schnee spazieren, hat kein geeignetes Schuhwerk an und fällt hin.

Die amerikanische Variante wäre nun: Jemanden verklagen.
Die „Gesunder Menschenverstand“- Variante wäre nun: Oops, hoffentlich hat keiner gesehen wie ungeschickt ich war, nun aber schnell etwas geignetes besorgen:
http://www.google.de/images?hl=de&q=gleitschutz%20sc…
http://www.google.de/images?um=1&hl=de&newwindow=1&t…

In diesem Sinne Guten Rutsch

heavyfuel

Zudem ist die Straße abschüssig. Die Straße wurde den ganzen
Winter nicht geräumt, die meisten Autos kommen nicht hoch und
bleiben hängen.

Man rennt sehenden und wissenden Auges rein und schreit dann nach Haftung Dritter und Schadenersatz für was eigentlich?

Meine Fresse, kann ich da nur sagen, hier in den Neubaugebieten wird nichts geräumt oder gestreut. Und?
Nachbarn nehmen durchaus auch mal 3,50 € in die Hand und fragen Landwirte oder organisieren selbst einen Radlader mit Schneeräumschaufel.
Selbst mal Granulat in die Hände nehmen und etwas streuen, damit man laufen kann, wenn es denn unbedingt die Strecke sein muss?

Natürlich ist es immer leichter nach anderen (Gemeinde o.ä) zu schreien.
Gruß!
T.

An der Stelle gibt es keinen Gehweg

Klingt dann nach einer eher nachrangigen Straße irgendwo am Ortsrand oder auf dem Dorf.
Es gibt sicher eine Straßenreinigungssatzung, in der nachzulesen ist, ob, wann und wie jemand verpflichtet ist diese Straße zu räumen.
Daneben muss ich den anderen zustimmen, dass hier zum Einen kein Schaden zu erkennen ist und zum Anderen nicht ganz klar ist, inwiefern der Gestürtzte selbst für den Sturz verantwortlich war. Denn mit Glätte ist im Winter zu rechnen und entsprechend Schuhwerk und Art der Fortbewegung anzupassen.

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Hallo,

in den meisten Gemeinden gilt folgendes:

  • Gehwege sind von den Anliegern zur Räumen und zu Streuen
  • Dort wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein 1m breiter Gehstreifen zu Räumen und zu Streuen.

Daher ist wenn überhaupt (siehe Vorposts) der Eigentümer des anliegenden Grundstücks haftbar.

Und noch ein Hinweis: In praktisch allen Gemeinden ist es erlaubt zu diesem Zweck Streugut aus den aufgestellten Kästen zu entnehmen. Wir haben immer einen zehn Liter Eimer in der Garage…

Guten Rutsch noch…

Lumpi