Sturz bei Glatteis, Mitschuld?

Hallo,
wie sieht das denn aus wenn man auf vereister Treppe stürzt weil der Vermieter der Streupflicht nicht nachgekommen ist?
Habe gehört, man bekommt dann eine Mitschuld weil a.) Man mit so etwas rechnen muss, b.) z. B. ein Geländer vorhanden ist und das eventuell nicht benutzt wurde, was man ja nicht beweisen kann, ausser man hat Zeugen.

Gruß Jean-Louise

Hallo,

wie sieht das denn aus wenn man auf vereister Treppe stürzt, weil der Vermieter der Streupflicht nicht nachgekommen ist?

So pauschal kann man das sicher nicht verknüpfen.

Habe gehört, man bekommt dann eine Mitschuld weil a.) Man mit so etwas rechnen muss, b.) z. B. ein Geländer vorhanden ist und das eventuell nicht benutzt wurde, was man ja nicht beweisen kann, ausser man hat Zeugen.

Wichtig wäre auch, ob der Vermieter tatsächlich verpflichtet war und wann/unter welchen Umständen das passiert ist. Auch ungeeignetes Schuhwerk kann einem in solchem Fall das Genick brechen oder Blitzeis oder die falsche Uhrzeit.

Grüße

Da ist was dran: Viele Gerichte folgen da dem Leitsatz des OLG Frankfurt, wonach bei entsprechender Wetterlage besondere Umsicht gefordert ist.

Und ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch setzt ein Pflichtversäumnis des Verpflichteten voraus: Kam der seiner Räum- und Srteupflicht zufällig an entgegengesetzter Stelle zuerst nach, wurde lediglich ein Nebeneingang nicht geräumt oder geschah der Unfall morgens um 5 Uhr, haftet er auch nicht.

G imager761