Guten Tag,
folgende fiktive Frage: Eine 74 jährige Frau stürzt in einem Ladengeschäft über einen Schuhkarton und bricht sich dabei kompliziert die Hand. Die Brille geht ebenfalls kaputt.
Der Schuhkarton ragte weit in den Gang hinein(wahrscheinlich war jemand dagegen getreten). Es gibt dafür auch einen weiteren Zeugen.
Nun meine Frage: Kann die Frau bei der Firma (eine große Bekleidungskette) irgendetwas geltend machen? Außer der Brille meine ich? Z.B. Schmerzensgeld, Schadensersatz oder ähnlichem? Weitere Kosten sind z.B. nur durch das Krankenhaus (Fahrten dorthin, Telefonate etc. entstanden).
Ein Anwalt soll aber nicht unbedingt hinzugezogen werden. Was ist zu tun?
ohne Anwalt geht gar nichts, mit Anwalt ist nur gesichert, dass selbiger sein Geld bekommt.
Wer immer den Karton in den Gang gestellt hat - es könnte 10 Sekunden vor dem Sturz passiert sein, und dass der Verantwortliche so schnell reagiert, lässt sich billigerweise nicht verlangen.
Das Schwierigste im Zivilprozess ist immer der Beweis, dass jemand schuldhaft gehandelt hat. Wenn dann noch dem Geschädigte ein teilweises Selbstverschulden attestiert wird, wird fraglich, ob sich der Streit rentiert.
Hallo, guten Abend,
in so einem Fall geht ohne Anwalt wahrscheinlich garnichts, denn man muss, um Ansprueche an die Firma geltend zu machen dieser ersteinmal ein Verschulden nachweisen. Ohne ein Schuldnachweis und einen rechtlichen Titel auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wird sich keine Firma und auch keine Privatperson auf irgendwelche Zahlungen einlassen.
Vielleicht macht es Sinn direkt mit der Firmenleitung zu sprechen und den Vorfall zu schildern aber ich kann mir nicht vorstellen das da auf rein freiwilliger Basis etwas unternommen wird.
Die Daten vom Rettungswagen und Einlieferung in ein Krankenhaus inklusive Diagnose, Behandlung und nachfolgend notwendig gewordenen Reha Massnahmen wuerde ich dann allerdings vorlegen
Ist zumindest der Unfall von der Geschaeftsleitung aufgenommen worden und ist von dort der Rettungswagen gerufen worden ?
Alle Informationen die zu bekommen sind sammeln und dort vorlegen, mit einem gewissen Nachdruck auftreten und bei ablehnendem Verhalten auch die Moeglichkeit der anwaltlichen Zuhilfenahme erwaehnen.
Und diese dann auch in Anspruch nehmen.
Eine aussergerichtliche Regelung ist natuerlich immer das Beste aber zu bedenken ist auch das es irgendwann zu Nachfolgeschaeden aus diesem Unfall kommen kann, und wenn sich die Firma mit einer xxx Schadensersatzsumme „freigekauft“ hat steht man dann naturlich im Regen.
Ich persoehnlich wuerde das einem Anwalt uebergeben.
Das Schwierigste im Zivilprozess ist immer der Beweis, dass
jemand schuldhaft gehandelt hat.
Hmm, das sähe hier aber § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB etwas anders. Das Problem wäre wohl eher das Mitverschulden bei einem Sturz über spontan auftauchene Kartons…
Ich glaube, dein Vorredner hat sich mit dem Wort „Verschulden“ nur unglücklich ausgedrückt. Er dürfte - das zeigt der Rest dessen, was er sagt - die Pflichtverletzung meinen, und da stimme ich ihm zu. Was ist, wenn der Karton erst seit zwei Minuten so herausragte? Was, wen ein Kunde dafür verantwortlich war? Dann kann man es dem Ladeninhaber nicht ankreiden.
in so einem Fall geht ohne Anwalt wahrscheinlich garnichts,
denn man muss, um Ansprueche an die Firma geltend zu machen
dieser ersteinmal ein Verschulden nachweisen.
Eben nicht, denn nach der gesetzlichen Systematik muss nicht das Verschulden, sondern das Nichtverschulden nachgewiesen werden, § 280 Abs. 1 BGB.
Vielleicht macht es Sinn direkt mit der Firmenleitung zu
sprechen und den Vorfall zu schildern aber ich kann mir nicht
vorstellen das da auf rein freiwilliger Basis etwas
unternommen wird.
Die Frage hier war ja die nach rechtlichen Ansprüchen …