bei diesen und gleichgelagerten Fällen stellt sich immer wieder die Frage:
„Gibt es ein Pflichtversäumnis und ist dieses Pflichtversäumnis ursächlich für den Schaden?“
Das zu beweisen dürfte schwer sein, vor allem in einem Schwimmbad, wo Nässe dazu gehört. Das Leben ist mit Risiken behaftet und nicht jeder Unfall führt sofort zu einer Haftung eines Dritten.
Ich würde in solchen Fällen auf die Krankenversicherung vertrauen, deren Anwälte mit Sicherheit beurteilen können, ob man Ansprüche gegen Dritte geltend machen kann.
„Gibt es ein Pflichtversäumnis und ist dieses Pflichtversäumnis ursächlich für den Schaden?“
Das zu beweisen dürfte schwer sein, vor allem in einem Schwimmbad, wo Nässe dazu gehört. Das Leben ist mit Risiken behaftet und nicht jeder Unfall führt sofort zu einer Haftung eines Dritten.
Eben, dies empfand ich auch bei der Problemstellung.
Wollte es nur nochmal erörtert wissen, nicht das später Fragen auftauchen, wie „hät´s de mal…“.
Hallo Silex,
eine Idee wäre auch eventuell auch die Haus- und Badeordnung des Schwimmbades. Ich hab mir jetzt mal verschiedene durchgelesen, und da wird meist auch eine Aussage zur Haftung getroffen.
Grüße
Almut
eine Idee wäre auch eventuell auch die Haus- und Badeordnung
des Schwimmbades. Ich hab mir jetzt mal verschiedene
durchgelesen, und da wird meist auch eine Aussage zur Haftung
getroffen.
da man Haftung genau gar nicht durch irgendeine Hausordnung auf jemand anders abwälzen kann…
Gruß
loderunner (ianal)
dann sind die ganzen schilder „für garderobe wird keine haftung übernommen“ wohl mumpitz?
ich denke wohl es hängt auch davon ab was ich da gerade mache
wenn ich schlittschuhlaufen gehe und mich mit meinen schlittschuhen aufs glatteis lege und mir ein bein breche ist eine haftung des veranstalters wohl ebenso mumpitz, da dies wohl mein persönliches risiko ist, welches ich bereit war einzugehen beim schlittschuhlaufen
danke Dir für den Hinweis.
Diese „Haus- und Badeordungen“ hatte ich mir zuerst durchgelesen, bevor ich gepostet hatte. Aus diesen ist es ja schwer erkennbar.
Alle waren „Nutzung auf eigene Gefahr…es sei denn, dass die Verkehrssicherungspflich (oder so) verletzt wurde…blablabla“
Na ja und Wassertropfen/Pfützen in einem Schwimmbad, sind wohl doch zu erwarten ))
dann sind die ganzen schilder „für garderobe wird keine
haftung übernommen“ wohl mumpitz?
Kommt drauf an. Ist ein Sonderfall. Für sich allein sind sie jedenfalls wirkungslos. Gab mal einen längeren Thread dazu hier im Brett. Ich bin aber zu fual, den jetzt im Archiv zu suchen.
Aber Du kennst doch sicher das ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ oder ‚Betreten auf eigene Gefahr‘ oder auch ‚Benutzung des Spielplatzes auf eigene Gefahr‘, oder? Glaubst Du, dass diese Schilder wirklich die Haftung beeinflussen?
ich denke wohl es hängt auch davon ab was ich da gerade mache
wenn ich schlittschuhlaufen gehe und mich mit meinen
schlittschuhen aufs glatteis lege und mir ein bein breche ist
eine haftung des veranstalters wohl ebenso mumpitz, da dies
wohl mein persönliches risiko ist, welches ich bereit war
einzugehen beim schlittschuhlaufen
Wenn die Eisfläche Risse aufweist und man darüber stolpert, kommt selbstverständlich eine Haftung des Veranstalters in Frage, was sonst? Und auch hier ändert ein Schild daran genau gar nichts.
Gruß
loderunner (ianal)
wenn ich schlittschuhlaufen gehe und mich mit meinen
schlittschuhen aufs glatteis lege und mir ein bein breche ist
eine haftung des veranstalters wohl ebenso mumpitz, da dies
wohl mein persönliches risiko ist, welches ich bereit war
einzugehen beim schlittschuhlaufen
soweit man dich darauf hingewiesen hat, dass das Eis glatt ist (würde der Richter in den USA sagen)