Hallo,
angenommen jemand stürzt auf einer Tankstelle und bricht sich den Arm.
Der jenige ist auf einem großen Eisendeckel ausgerutscht, es lag kein Schnee oder Eis.
Wie geht man vor?
Hat der jenige selber Schuld?
Danke für eure Antworten.
Manu
Hallo,
angenommen jemand stürzt auf einer Tankstelle und bricht sich den Arm.
Der jenige ist auf einem großen Eisendeckel ausgerutscht, es lag kein Schnee oder Eis.
Wie geht man vor?
Hat der jenige selber Schuld?
Danke für eure Antworten.
Manu
Moin!
Also, als Nicht-Jurist mal eine ganz freche Frage:
Was heißt, wie geht man vor?
Soll daß heißen, hier will jemand ein Anleitung zum abkassieren?
Ich denke, es war nicht glatt.
Meine Meinung: Selbst Schuld, und den armen Tankstellenpächter bitteschön in Ruhe lassen.
Sowas kann ich nicht leiden.
Sollte ich mich irren; Sorry
Gruß Gerrit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zu blöd zum Laufen und/oder Gucken?
Hi Manu,
von erwachsenen Menschen erwartet man eine gewisse Umsicht… Sprich: wenn ich mich wegen meiner eigenen Blödheit irgendwo lang lege, kann ich weder die Stadt noch den Tankstellenpächter, noch sonstwen haftbar machen.
Der besagte Eisendeckel dürfte - ohne Schnee & Eis - ohne weiteres sichtbar sein. Ergo??? Genau!
Grüßle
Renee
Hi,
angenommen jemand stürzt auf einer Tankstelle und bricht sich
den Arm.
Der jenige ist auf einem großen Eisendeckel ausgerutscht, es
lag kein Schnee oder Eis.
Wie geht man vor?
Man bringt denjenigen möglichst umge´hend ins Irrenhaus.
Hat der jenige selber Schuld?
Nein, denn er ist ja nicht zurechnungsfähig.
Gruss,
…
Da andere ja stets voll konzentriert und umsichtig unterwegs sind mal kein Schmähbrief von mir:
Für eine Abdeckung im Tankstellenbereich sollte man doch mit rutschhemmenden Material (Riffelblech usw.) rechnen können, denn auch wenn es sich andere nicht vorstellen können - selbst im Hochsommer ist ein Schuh nach einem Tritt in eine Dieselpfütze rutschig).
Wenn das nicht der Fall ist, schnellstmöglich Situation dokumentieren (Fotos, Zeugen). Bei der für Tankstellen zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Unfallverhütungsvorschriften fragen und deine Krankenkasse wird sich bestimmt melden, da es ein Unfall war und somit ein Dritter als Kostenträger in Frage kommt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das war kein Schmähbrief…
Hallo Ralf,
das, was ich schrieb, schrieb ich aus eigener, langjähriger - und bisweilen überaus schmerzhafter - Erfahrung… In puncto ‚sich irgendwo gepflegt lang legen‘ bin ich nämlich echte Expertin. *lach*
Gruß
Renee
Hi,
ich danke euch für eure Antworten.
Meine Freundin ist geflogen und sie möchte nicht das große Geld machen!!!
LG Manu
Von mir auch nicht.
Und selbst wenn ich wegen einer Dieslpfütze auf einer Tankstelle ausrutschen würde, würd eich nicht den Pächter dafür verantwortlich machen.
Gruß Gerrit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]