Für das Wochenende hatte ich mir ein Mountainbike geliehen und bin ausgerechtet damit gestürzt. Das Bike wurde beschädigt. (Kratzer,Sattel defekt) Kann ich das meiner Haftpflicht melden?
mfg
Yogilein
Für das Wochenende hatte ich mir ein Mountainbike geliehen und bin ausgerechtet damit gestürzt. Das Bike wurde beschädigt. (Kratzer,Sattel defekt) Kann ich das meiner Haftpflicht melden?
mfg
Yogilein
Melden können Sie das Ihrer Haftfplicht. Allerdings wird diese wohl nicht zahlen, da Schäden an geliehenen, gemieteten und geborgten Gegenständen i.d.R. ausgeschlossen sind. Werfen Sie mal einen Blick in die AVB.
Hallo,
schauen Sie dazu bitte in den Mietvertrag vom Fahrrad.
Sollte es privat geliehen sein, könnte es sein, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden ablehnt, außer Sie haben eine Klausel für gemietete Gegenstände mit drin.
Gruß
Hallo,
wenn Sie eine Privat-Haftpflicht in der Exklusiv-Variante haben dann evtl. ja aber ansonsten eher nein…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
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Hallo, für geliehene Gegenstände zahlt haftpflicht nicht.
Grus
Daniel
Hallo Yogilein,
natürlich kannst du den Schaden melden, inwieweit er versichert ist, kann ich nicht einschätzen, da ich die Versicherungsbedingungen nicht kenne (Einschluss Leihe / Pacht) usw. Frag doch am besten mal deinen Versicherungsbetreuer, der den Vertrag vermittelt hat.
Viel Erfolg - Angelika
Nur, wenn Sie auch eine Haftpflicht abgeschlossen haben, die geliehene Sachen mit einbezieht. In der Standarthaftpflicht ist das nicht der Fall.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
leider nein, gemietete sachen sind in der privaten haftpflichtversicherung nicht versichert.
wenn mit dem fahrrad ein anderes fahrzeug beschaedigt wurde, ist dieser „fremdschaden“ in der haftpflicht mitversichert.
der angerichtete schaden am mountainbike ist so zu behandeln, als wenn er an einem eigenen rad entstanden waere - also aus eigener tasche die notwendige reparatur bezahlen.
viele gruesse
Nein, nach GDV Bedingungen nicht versichert. Trotzdem mal melden und nachfragen. Es kann teils als kleines Bonbon mit gewissen Entschädigungsgrenzen in der Police mitversichert sein.
Gruß