Sturz vom Fahrrad während der Probefahrt

Sturz vom Fahrrad während der Probefahrt

Liebe Freunde! Könnte jemand mir sagen, was auf mich zukommt, nachdem mein Sohn heute während einer Probefahrt vom Fahrrad gestürzt war? Er wollte heute sich ein paar Fahrräder in einem Veloladen anschauen und ggf. zur Probe fahren. Nachdem er sich eins ausgesucht hatte, stürzte er auf einer geraden Strecke und einer ebenen Straße ca. 20-30 m vom Laden entfernt, beim Tageslicht, um ca. 13:00, trockener, sonniger Tag, und er hatte in diesem Moment nicht mal abgebogen). Vor der Fahrt hatte er keinen Vertrag o.ä. unterschreiben müssen, keine Selbstbeteilugungssumme wurde abgesprochen - wie es bei einer Autoprobefahrt üblich wäre). Die Folgen des Sturzes: kaputte neue Brille, Schürfwunden am Hüft- und Kniegelenk und Schmerzen im Schultergelenk mit dessen eingeschränkter Beweglichkeit. Nun, jetzt stellt sich die Frage, ob er für evtl. Kosten des Fahrrads aufkommen muss (oder eigentlich ich - denn er ist Student und wird von mir-alleinerziehender Mutter- finanziell 100%-ig unterstützt)? Beim Abgeben des Fahrrads waren an dem keine Schäden zu sehen (soweit mein Sohn es ohne seiner Brille beurteilen konnte), der Verkäufer im Laden wollte das Fahrrad jedoch zum Moment der Übergabe nicht inspizieren und sich zu dessem genauen Zustand nicht äußern (er teilte lediglich mit, dass sein Chef heute nicht im Laden sei - Samstag! - und alles weitere ab Montag passieren wird). Leider war die Freundin meines Sohnes zum Moment der Fahrradübergabe nicht anwesend - wohl aber im Laden - und, was ich perspönlich als eine Fehler betrachte, hatte sich mein Sohn darauf eingelassen, dass die endgültige Inspektion únd ggf. die Bemängelung des Fahrrads erst am Montag durch den Chef durchgeführt werden sollen und nicht sofort vor Ort, heute. Meiner Meinung nach, ist es doch „nur“ ein Fahrrad (im Gegensatz zu einem Auto), wessen Mängel sofort sichtbar oder spätestens nach nur ein Paar Griffe/Aussmessungen feststellbar sind! Ich sehe den Fehler darin, dass mein Sohn im Laden bleiben sollte, bis der Verkäufer seine endgültige Meinung zu dem Fahrradszustand äußerte und idealerweise auch schriftlich bestätigte. Was leider nicht gemacht wurde, da: erstens, ist mein Sohn noch für solche Situationen absolut unerfahren und lernt es jetzt die „Härte“ des Lebens kennen (21-jähriger Student eben!), und zweitens, hatte er zum Moment der Fahrradübergabe starke Schmerzen, konnte gerade eben das rollende Rad hinkend zum Laden bringen und war sowieso irgendwie durch den Sturz geschockt. Daher blieb er nicht im Laden und bestand leider nicht darauf, dass der Verkäufer den Fahrradszustand bescheinigt. Meine Frage an Sie: was kann jetzt auf mich kommen? Wenn am Fahrrad etwas doch nicht in Ordnung sein sollte, werde ich dann die Kosten des Schadens tragen müssen oder ist das Fahrrad im spezialisierten Fahrradgeschäft durch den Verkäufer versichert? Kennt jemand sich damit aus und kann mir evtl. mit kompetenter Antwort und ein paar Ratschläge helfen? Bin in juritischen Frafgen leider sehr, sehr leienhaft. Im voraus danke an alle, die mir hier antworten werden! Jana***

Tut mir leid. Da kann ich leider nicht helfen.

Nach meiner Meinung muss der Sohn für keinerlei Schäden am Fahrrad aufkommen, da weder eine Schuld noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt und es auch keine gegesätzliche Vereinbarung gibt. Der Sturz könnte durch einen Defekt am Fahrrad verursacht worden sein, dann wäre sogar der Fahrradhändler Schadensersatzpflichtig.
Falls er nachträglich einen Schaden feststellt, muss er diesen selbst reparieren oder über seine Versicherung abwickeln. Gerichtlich hätte er keine Chancen.