Sturz von der Treppe eines Reisebusses

Bei einem Pausenstopp bin ich von der oberen Treppe eines Reisebusses gestürtzt mit Folge einer Sprunggelenkfraktur. Es war kein Haltegriff vorhanden. Kann ich Schadensersatz anfordern?

Werte Frau Ludwig,
wenn die Treppe dieses Reisebusses nicht verkehrssicher ist/war und Sie sich selber nicht fahrlässig verhalten haben (Selbstverschulden), dann steht Ihnen Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Ob dann das Busunternehmen selbst oder ein Reiseveranstalter - über den Sie diese Busreise gebucht haben haftet, geht aus Ihren Reiseunterlagen hervor. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dem Sie den Unfallhergang schildern und Ihre Unterlagen vorlegen können. Ergänzen Sie Ihre Aussage mit Beweisen(Zeugen, Fotos, Befund vom Arzt usw).Sollte der Unfall während einer Urlaubsreise passiert sein, melden Sie den Schaden umgehend „Ihrem“ Reiseveranstalter (Frist 4 Wochen).Sollten Sie diese Reise online gebucht haben, wenden Sie sich bitte an www.reiseschiedsstelle.de. Prof. Dr. Ronald Schmid ist ein erfolgreicher Reiserechtler, der kann Ihnen weiterhelfen, beraten, schlichten. Die Reiseschiedsstelle ist kostenlos. Ich bin kein Anwalt,war selber einmal Klägerin und habe ein paar Jahre lang Opfer und Hinterbliebene unterstützt. Melden Sie auf jeden Fall diesen Unfall. Entweder dem Busunternehmen und /oder dem Reiseveranstalter.
Ich wünsche Ihnen gute Besserung, alles Gute E. Wagner