Stutenkauf mit fohlen bei fuß-Fohlen muß

… zurückgegeben werden, wie sicher ich das ab?
Ich möchte für einen Freundin bei einem Händler eine Stute „rauskaufen“. Sie ist 6 J und hat schon 4 Fohlen bek. Damit soll jetzt Schluß sein. Sie hat ein 3 wöchiges Fohlen bei Fuß, welches der Händler mit 9 Mon zurück haben möchte. Der Preis für die Stute steht, doch wie kann man sich in so einem Fall absichern, wenn dem Fohlen während den 9 Mon beim neuen Besitzer etwas passiert? Das Fohlen mitzukaufen ist nicht drin, weil der Händler dafür natürlich einen unrealistisch hohen Preis verlangt!!Wie kann man sich dabei absichern ohne ganz von dem Kauf abzusehen?

Hallo,

das würde ich alles ganz genau im Vertrag festhalten.

Was auch nicht zu vernachlässigen ist sind die Kosten die das Fohlen bei der Aufzucht kostet. Wurmkuren, Impfungen, Aufzuchtfutter, Hufschmied, Unterkunft. Den da es sich ja nicht um Euer Fohlen handelt sollte der Besitzer diese Kosten tragen, er kann Euch nicht die ganzen Kosten und Arbeit auf bürden und bekommt dann Quasi Kostenlos das Fohlen zurück. Außerdem würde ich für die Zeit die das Fohlen da ist teilweise die Kosten für die Stute mit auf die Rechnung setzen. Denn sie braucht ja auch Hochwertigeres Futter und ist zudem nicht voll einsatzfähig -der endgültige Kaufvertrag kommt somit erst nach Abgabe des Fohlens zum tragen.

Davon Abgesehen das ein seriöser Händler/Züchter niemals ein Fohlen aus den Händen gibt, somit die Stute erst abgeben wird wenn das Fohlen abgesetzt ist. Sollte er doch einmal in diese Lage kommen so wird er sich auf all diese Dinge einlassen -denn so ist es „normalerweise“ üblich. Da ich aber herausgelesen habe das Ihr die Stute „herauskaufen“ wollt, was sich für mich nicht nach Verantwortungsvollem Züchter anhört, so müsst Ihr halt schauen was Ihr aushandeln könnt.

Ein Verantwortungsvoller Züchter/Händler oder ähnliches wird auch Vertraglich regeln wollen, wie das Fohlen aufgezogen wird. Haltung, Futter, Tierarzt, Hufschmied und was Ihr mit dem Fohlen machen dürft und was nicht.

Wichtig ist auch unbedingt schriftlich festzuhalten, in welchem Zustand das Fohlen bei Übergabe ist und in welchem zustand es zurückgegeben werden soll. Was Passiert wenn das Fohlen Stirbt oder nicht mehr Reitbar ist durch Krankheit oder Unfall. Oder wer entscheiden kann ob das Tier eingeschläfert werden soll, wenn dies nötig sein sollte. Ob ihr eventuell Verklagt werden könnt. Denn dies geschieht von unseriösen Händlern nicht selten.

Ihr müsst Euch das alles sehr gut überlegen ob Euch die Stute das wert ist. Dann gegebenenfalls jeden noch so kleinen Punkt Schriftlich festhalten.

Ich habe jetzt einfach mal Züchter/Händler geschrieben. Weil ich ja nicht weiß wer das Pferd Verkauft. Aber nicht jeder der ein Tier Vermehrt ist ein Züchter.

hi

Der Preis
für die Stute steht, doch wie kann man sich in so einem Fall
absichern, wenn dem Fohlen während den 9 Mon beim neuen
Besitzer etwas passiert? Das Fohlen mitzukaufen ist nicht
drin, weil der Händler dafür natürlich einen unrealistisch
hohen Preis verlangt!!Wie kann man sich dabei absichern ohne
ganz von dem Kauf abzusehen?

ganz einfach, lass dir von einem auf Pferdekaufrecht spezialisierten Rechtsanwalt einen entsprechenden Kaufvertrag aufsetzen (kostet um die 150€ und spart einem mehrere 1000 wenn es zum Streit kommt)

Wenn du eine gute Adresse brauchst mail mich an

Gruß Hexerl